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In Rheinberg auch für die 8-1-Betreuung: Aussetzung der Elternbeiträge

In Rheinberg auch für die 8-1-Betreuung : Aussetzung der Elternbeiträge

Am 11. Januar ist der eingeschränkte Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung gestartet.

Um die Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege, dem offenen Ganztag für den Monat Januar 2021 zu erlassen. Die Stadt Rheinberg weitet diese Regelung auch auf die 8-1-Betreuung aus. Auch für diese Betreuungsform werden die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 erlassen. Die Einnahmeausfälle der Kommune werden vom Land zur Hälfte kompensiert.

Die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 werden durch die Stadt Rheinberg in der Form erlassen, dass im Monat Februar 2021 keine Beiträge erhoben werden. Es erfolgt somit keine Rückerstattung für den Monat Januar 2021. Die Erziehungsberechtigten/Eltern mit Dauerauftrag werden gebeten, die Änderung selbst zu veranlassen. Die Erziehungsberechtigten/Eltern mit Einzugsermächtigung brauchen nichts weiter zu veranlassen. Für die 8-1-Betreuungen regeln die Träger (Caritasverband und Förderverein der Grundschule Budberg) jeweils die Form der Erstattung. Die Eltern werden von den Trägern über die genaue Abwicklung informiert.