1. Krefeld

Corona-Übersicht am Montag: Weiter keine Parkgebühren in Krefeld

Corona-Übersicht am Montag : Weiter keine Parkgebühren in Krefeld

Die Gesamtzahl aller bisher bekannt gewordenen Corona-Infektionen in Krefeld hat mit der neuen Meldung von Montag, 26. April (Stand: 0 Uhr), die 10.000er-Marke überschritten. 51 neue Fälle hat der städtische Fachbereich Gesundheit zum Wochenstart gemeldet.

Die Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen liegt somit aktuell bei 10.023. Als aktuell infiziert gelten 729 Personen, gegenüber dem Vortag ist dies ein leichter Rückgang von 36 Fällen. Als rechnerisch genesen gelten 9.144 Personen, 87 mehr als am Vortag. Verstorben sind in Krefeld bisher im Zusammenhang mit der Pandemie 150 Personen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, verändert sich nur minimal: Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt diesen Wert mit 233,5 an, am Vortag lag er bei 233,9. In Krefelder Krankenhäusern liegen zurzeit 46 Personen aus Krefeld, von ihnen sieben auf der

Intensivstation. Vier dieser Patienten werden beatmet. In Quarantäne haben sich bisher 30.301 Personen begeben. Seit Beginn der Pandemie sind 48.505 Erstabstriche vorgenommen worden, 798 davon sind noch offen.

Aus dem Bereich Schulen und Kindertageseinrichtungen (Kitas) erreichen die Stadtverwaltung drei neue Meldungen von Corona-Fällen. In den Kitas Westwall und Breslauer Straße (Lukashaus) ist jeweils eine Corona-Infektion aufgetreten, außerdem im Berufskolleg Vera Beckers. Die Kontaktpersonen werden entsprechend informiert.

Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) haben auch in der Nacht von Sonntag auf Montag wieder die Einhaltung der Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr kontrolliert und insgesamt 150 Personen angetroffen. 24 Bußgelder mussten verhängt werden, weil Personen gegen die in der Bundesnotbremse festgeschriebenen Regeln verstießen. 250 Euro sind zu zahlen, wenn gegen die Ausgangssperre verstoßen wird, ohne dass gewichtige Gründe genannt werden können. In mehreren Fällen konnten die Angesprochenen aber solche Gründe vorbringen, die zum Ausgang berechtigten. Darüber hinaus können Polizei und KOD in bestimmten Konstellationen auch zur Einhaltung der Regeln ermahnen.

Darüber hinaus teilt die Stadt mit, dass  die im Stadtgebiet geltende Befreiung von Parkgebühren im öffentlichen Raum noch bis vorerst Sonntag, 2. Mai, bestehen bleibt. Das heißt, die Parkgebühren- und Parkscheibenpflicht ist bis dahin ausgesetzt, das Parken in den im Stadtgebiet hierfür ausgewiesenen Zonen damit weiterhin kostenfrei.

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Parkscheinautomaten sind außer Betrieb gesetzt, Münzen werden nicht angenommen und fallen durch. Parallel läuft die Prüfung, ob die Gebührenbefreiung über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten wird.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ordnungswidriges Parkverhalten weiterhin geahndet wird. Es finden also Kontrollen statt, ob es Parkverstöße in Kreuzungsbereichen, auf Geh- und Radwegen, in absoluten Haltverboten und beim Befahren von Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten gibt. In den Bereichen, in denen neben der Parkschein- und Parkscheibenregelung noch andere Verkehrsregelungen angeordnet wurden, sind diese natürlich weiter zu beachten, wie zum Beispiel auf dem Westwall-Mittelstreifen, wo das Parken dienstags, freitags und in einigen Bereich generell nicht gestattet ist. Bei Missachtung drohen Abschleppmaßnahmen