1. Krefeld

Simone Roemer (CDU) stellt Anträge: Was tun gegen illegale Prostitution?

Simone Roemer (CDU) stellt Anträge : Was tun gegen illegale Prostitution?

CDU-Ratsfrau Simone Roemer wirft der Stadtverwaltung erneut Untätigkeit in Sachen Wohnungsprostitution vor. Sie vermutet, dass Prostituierte vom nun verbotenen Straßenstrich in Wohnungen ausweichen.


"Die Stadt kontrolliert jede Dönerbude besser als Bordelle in Wohnungen", so die wiederholte Kritik der CDU-Ratsfrau.

Konkret wirft sie der Stadt vor, die gesetzlichen Vorgaben nicht umzusetzen: "Prostituierte müssen die Möglichkeit bekommen, sich als Gewerbetreibende anzumelden, um sich sozial- und krankenversichern zu können. Düsseldorf und Köln bieten das an, Krefeld nicht", so Roemer.

Wie die Stadt die ab Juli geltenden Vorgaben des neuen Prostitutionsschutzgesetzes umsetzen wolle, könne sie sich nicht vorstellen.

Roemers Ziel sei kein Verbot der Prostitution, sondern dass die Prostituierten unter menschenwürdigen Umständen selbstbestimmt arbeiten könnten. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass die Frauen sich und ihre Kunden nicht mit Geschlechtskrankheiten ansteckten - ein regelmäßiger Gesundheitscheck ist zurzeit nicht vorgeschrieben.
Rund 200 Prostituierte gibt es laut Polizei in Krefelder Wohnungen - sie stammen vor allem aus Rumänien und Bulgarien.

Die Christdemokratin hat mehrfach Polizeieinsätze im Krefelder Rotlichtmilieu zwischen Oppumer und Vereinsstraße begleitet und sich ein Bilder der Szene gemacht. Die Lebensbedingungen vieler der Frauen empfand sie schlichtweg als schockierend.

Sie hat jetzt eine Reihe von Anträgen und Anfragen an diverse Ausschüsse des Rates formuliert. Sie fragt bei der Bauaufsicht, dem Gesundheitsamt und dem Jugendamt nach. So möchte sie wissen, wie das Baurecht zur Prostitution in Wohnungen steht - und was das Gesundheitsamt zu Schwangeren sagt, die käuflichen Geschlechtsverkehr ohne Kondom, anbieten (und damit das Kind dem Risiko von Geschlechtskrankheiten aussetzen).

Auch in Krefelder Bordellen würden sogenannte Flatrate oder "Gangbang"-Partys angeboten. Dabei müssen Prostituierte mit einer größeren Zahl Freier kurz nacheinander Geschlechtsverkehr haben. "Das ist illegal - es ist gegne die Menschenwürde und widerspricht damit Artikel eins des Grundgesetzes", so Roemer.