1. Krefeld

Kommunalbetrieb meldet: Verschärfte Maskenpflicht auf Krefelds Friedhöfen

Kommunalbetrieb meldet : Verschärfte Maskenpflicht auf Krefelds Friedhöfen

Aufgrund der verschärften Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung gelten ab sofort für Beisetzungen auf den Krefelder Friedhöfen folgende Regelungen.

Trauer- und Gedenkfeiern in Trauerhallen

Für die Nutzung der Trauerhallen im Rahmen von Trauer- oder Gedenkfeiern sind medizinische Masken, unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands, auch am Sitzplatz zu tragen. Zu den medizinischen Masken zählen: OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95/N95)

Kinder unter 14 Jahren müssen zumindest Alltagsmasken tragen, wenn es medizinische Masken nicht in passender Größe gibt.

Das Singen in den Trauerhallen ist aktuell nicht gestattet.

Beisetzungen auf dem Friedhof

Für Beisetzungen unter freiem Himmel gilt die Maskenpflicht ab 26 Teilnehmern auch dann, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Der Kommunalbetrieb Krefeld bittet die Angehörigen, die Trauerfeierlichkeiten und Beisetzungen im engsten Familienkreis durchzuführen und auf die Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln zu achten.