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Stalking: Ein konkreter Fall

Stalking: Ein konkreter Fall

Im vergangenen Jahr wurden bei der Polizei Krefeld 77 Stalking-Fälle angezeigt. Die zuständigen Beamten schildern nun einen konkreten Fall und geben nützliche Tipps, wie sich Opfer schützen können und wo sie Hilfe finden.



März 2017.: Nicole (Name geändert) ist 21 Jahre alt, wohnt noch bei den Eltern in Krefeld. Die Studentin erreichen via Facebook beleidigende Nachrichten ("Du Opfer") eines unbekannten Nutzers, der sie sogar per Sprachnachricht kontaktiert und darauf drängt, sich zu treffen.

Nicole meldet den Vorgang, der Account wird gesperrt. Am Tag darauf beginnt alles von vorne. Die junge Frau denkt sich nur "was für ein Spinner". Zwei Wochen später sieht sie einen Schatten im Innenhof, am Folgetag entdeckt die 21-Jährige dann einen vermummten Mann, der sie durch das Fenster beobachtet.

Nicole erstattet Anzeige bei der Polizei. Erst im Laufe der Gespräche mit den Ermittlern erkennt Nicole die Stimme des Stalkers. Es handelt sich um einen gleichaltrigen, ehemaligen Mitschüler namens Lukas (Name geändert). Die Polizei sucht ihn auf und führt eine so genannte "Gefahrenansprache" durch. Ohne Erfolg. Lukas belästigt Nicole weiter mit Nachrichten, droht ihr sogar, sie mit Schwefelsäure zu übergießen. Im Januar 2018 wird Lukas verurteilt, muss laut Ermittler eine "erhebliche Geldstrafe" zahlen. Anschließend kommt raus: Bis zum Prozess hat er Nicole unentwegt weiter Nachrichten geschrieben.

Polizeihauptkommissar Klaus Kattendahl-Biedemann und die Opferschutzbeauftragte der Krefelder Polizei, Ute Nöthen, schilderten diesen einen Fall von Stalking, um auf das überaus sensible und heikle Thema des "Nachstellens" aufmerksam zu machen. Im vergangenen Jahr erstellten die Beamten in Krefeld 77 Stalking-Anzeigen. In 66 Fällen ermittelten sie einen Tatverdächtigen.

"Den Opfern geht es viel mehr darum, dass es aufhört, als dass der Täter verurteilt wird", sagt Kattendahl-Biedemann und relativiert so die bislang niedrige Verurteilungsquote von lediglich etwa fünf Prozent. Ute Nöthen rät allen Opfern sich "so früh wie möglich Hilfe zu suchen und das Umfeld zu informieren."

Am Rande: Bis zur Gesetzesnovellierung 2017 musste das Opfer nachweisen, dass es "schwerwiegend beeinträchtigt" ist. Um dieses Kriterium zu erfüllen, musste es zum Beispiel den Wohnort oder den Job wechseln. Stalking galt bis dato als "Erfolgsdelikt". Dies hat sich mittlerweile geändert.

In der kommenden Ausgabe des Stadt Spiegel am Mittwoch erfahren Sie mehr zum Thema Stalking.