1. Krefeld

Corona-Übersicht: Wieder mehr Infektionen in Kitas und Schulen: Stadt korrigiert pauschales „Sport-Verbot“

Corona-Übersicht: Wieder mehr Infektionen in Kitas und Schulen : Stadt korrigiert pauschales „Sport-Verbot“

Mit den neuen Corona-Fallmeldungen von Mittwoch steigt die Sieben-Tage-Inzidenz für Krefeld erneut deutlich an: Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell für Krefeld mit 166,2 an.

Am Vortag hatte dieser Wert bei 152,1 gelegen. Deutlich mehr Meldungen gibt es aktuell aus dem Bereich Schulen und Kindertageseinrichtungen (Kitas).

Die Gesamtzahl bestätigter Corona-Fälle ist mit Stand von Mittwoch, 24. März (0 Uhr), um 82 auf 8.043 angestiegen. Aktuell infiziert sind 457 Personen, am Vortag waren es 401 Personen. Genesen sind inzwischen 7.447 Personen, 26 neu seit dem Vortag. 139 Personen sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben. In den Krankenhäusern liegen nach einer Corona-Infektion aktuell 21 Personen aus Krefeld, von ihnen vier auf der Intensivstation, drei dieser Patienten werden beatmet. In eine Quarantäne haben sich, freiwillig oder behördlich angeordnet, bisher 26.247 Personen begeben. Bisher wurden 44.291 Erstabstriche vorgenommen, 180 davon sind offen.

Aus dem Bereich der Kitas liegen mehrere Meldungen vor: Am Familienzentrum der Lebenshilfe „Am Hauserhof“ gibt es einen neuen Infektionsfall, in der Kita Dreikäsehoch zwei neue Fälle in zwei verschiedenen Gruppen, in der Kita Geldernsche Straße einen neuen Corona-Fall. Aus den Grundschulen haben den städtischen Fachbereich Gesundheit folgende Meldungen erreicht: Eine Corona-Infektion an der Grundschule Krähenfeld, zusätzlich eine am Teilstandort Kempener Allee, eine an der Pestalozzischule, zwei an der Mosaikschule (Standort Felbelstraße). Bei den weiterführenden Schulen liegt eine Meldung aus dem MSM-Gymnasium vor, eine Meldung aus dem Berufskolleg Vera Beckers und eine Meldung aus dem Berufskolleg Glockenspitz.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung am Dienstag 14 Bußgeldverfahren eingeleitet. Der KOD traf insgesamt 14 Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung an, die sich in den innerstädtischen Bereichen aufhielten, in denen eine Alltagsmaske verpflichtend vorgegeben ist. Die Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von jeweils 50 Euro geahndet.

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Der Fachbereich Sport und Sportförderung hat noch einmal die Auswirkungen der aktuellen Corona-Beschlüsse des Krisenstabs der Stadt Krefeld erläutert. Wegen der steigenden Infektionszahlen müssen manche Lockerungen wieder zurückgenommen werden. So ist grundsätzlich Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen verboten. Ausgenommen vom Verbot ist allerdings Sport, der allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf nichtstädtischen Sportanlagen unter freiem Himmel ausgeübt werden kann, einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Erlaubt sind demnach etwa Tennis-Einzelspiele, Tischtennis-Einzelspiele, Tennis- und Tischtennis-Doppel mit Teammitspieler als Person des gleichen Hausstands, Lauftraining allein oder zu zweit mit festem Sport-Partner oder Golf zu zweit. Zwischen verschiedenen Personen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Nicht erlaubt sind hingegen etwa Mannschafts- und Gruppentraining.