1. Krefeld

Keine „Brauchstumszonen“ in Krefeld: Stadt erlaubt Karnevalsfeiern in Gastronomie

Keine „Brauchstumszonen“ in Krefeld : Stadt erlaubt Karnevalsfeiern in Gastronomie

Die Krefelder Stadtverwaltung hat sich vor den Karnevalstagen mit Brauchtumsvereinen, Gastronomie-Vertretern und der Polizei im Rathaus ausgetauscht und darüber informiert, wie die vom Land vorgegebenen Coronaregeln anzuwenden sind.

Die Coronaschutzverordnung gibt dabei den rechtlichen Rahmen vor. Dies bedeutet nach der aktuell gültigen Verordnung vom 9. Februar 2022: Organisierte Brauchtumsveranstaltungen können bei konsequenter und verantwortungsvoller Umsetzung durchgeführt werden. Solche Veranstaltungen in den Gaststätten mit entsprechender Einlasskontrolle sind also möglich. Die Veranstaltungen dürfen allerdings nur von immunisierten Personen betreten werden, die zusätzlich auch einen negativen Coronatest (2G+) vorweisen können oder bereits eine dritte Impfung bzw. Boosterung erhalten haben. Die aktuelle Coronaschutzverordnung erlaubt private Feiern mit Tanz (auch in Gastronomie), ohne dass das Tanzen den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet, sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen (§ 4 Abs. 3 Nr. 6 CoronaSchVO). Nicht erlaubt sind allerdings der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie öffentliche reine Tanzveranstaltungen, private Tanz- und Diskopartys und ähnliches (§ 5 Nr. 1 CoronaSchVO). Der Kommunale Ordnungsdienst wird – wie normal zur Karnevalszeit auch – im Einsatz sein und die Einhaltung der Coronaschutzverordnung überprüfen. Alle Informationen des Landes – auch die aktuell gültige Coronaschutzverordnung – findet man auf der Internetseite https://www.land.nrw/corona.

Am Treffen im Krefelder Rathaus unter der Leitung von Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian nahmen neben der Polizei, dem Kommunalen Ordnungsdienst und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auch die Brauchtumsvertreter Peter Bossers (Comitee Crefelder Carneval) und Christian Cosman (Prinzengarde der Stadt Krefeld) sowie die Krefelder Gastronomen Anne und Johannes Furth (Nordbahnhof), Volko Herdick (Rennbahn) und Antonios Arabatzis (Gleumes) teil. „Uns als Verwaltung war es wichtig, die Belange der Akteure vor Ort zu hören und mit ihnen die Absprachen gemeinsam zu treffen. Unser aller Ziel ist ein sicherer und den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Karneval. Mit den Regeln der Coronaschutzverordnung sind wir für die Karnevalstage gut aufgestellt“, erklärte Ulrich Cyprian.

Stadtverwaltung, Karnevalisten und Gastronomen waren sich bei dem Treffen einig, dass es einer zusätzlichen Brauchtumszone, wie sie das Land optional für Kommunen vorsieht, in Krefeld nicht bedarf. Laut Coronaschutzverordnung können solche räumlich abgegrenzten „gesicherte Brauchtumszonen“ dort eingerichtet werden, wo ein erhöhtes Infektionsrisiko im öffentlichen Raum durch das

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brauchtumsbedingte Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen auf engem Raum zu rechnen ist. Für solche Zonen im öffentlichen Raum können die Kommunen Sonderregeln mit besonderen Schutzvorkehrungen definieren. „Das Einrichten einer Brauchtumszone ist, das war die einhellige Meinung in der Runde, in Krefeld nicht notwendig“, sagte Ulrich Cyprian, als städtischer Dezernent auch zuständig für den Fachbereich Ordnung und Sicherheit. Er verwies darauf, dass Großveranstaltungen im Straßenkarneval für dieses Jahr aufgrund der Corona-Situation nicht angemeldet worden sind. Für ihre eigenen Veranstaltungen sind die Gastronomen für die Umsetzung der Regeln verantwortlich. „Verantwortliches Feiern ist in diesem Jahr erlaubt, aber im Rahmen der bestehenden Coronaschutzverordnung“, sagt Ulrich Cyprian.