1. Krefeld

Inzidenzwert sinkt / Anstieg der Patienten im Krankenhaus: Sportsbar-Besucher flüchteten vor dem KOD

Inzidenzwert sinkt / Anstieg der Patienten im Krankenhaus : Sportsbar-Besucher flüchteten vor dem KOD

Die Corona-Inzidenz in Krefeld sinkt weiterhin: Für Mittwoch, 3. Februar, (Stand 0 Uhr) hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen in Krefeld mit 90,1 angegeben.

Am Vortag noch hatte der Wert bei 95,9 gelegen. Damit zeigt sich auch in Krefeld, dass der bundesweit geltende Lockdown weiterhin eine Eindämmung der Pandemie bewirkt.

Mit aktuellem Stand vom Mittwoch liegt die Gesamtzahl aller bisher bestätigten Corona-Infektionen in Krefeld bei 6.718. Neu seit Dienstag sind 23 Fälle hinzugekommen. Genesen sind inzwischen 6.311 Personen, von ihnen neu seit Dienstag 16 Personen. Als aktuell infiziert gelten somit in Krefeld 298 Personen, am Vortag waren es 291 Personen. Verstorben sind im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Krefeld bisher 109 Personen.

Die Zahl der Krankenhauspatienten steigt wieder leicht an. 31 Personen liegen aktuell aus Krefeld in einem Krefelder Krankenhaus, von ihnen drei auf der Intensivstation, zwei dieser Patienten werden beatmet. Am Vortag waren es 29 Patienten im Krankenhaus. In Quarantäne haben sich – freiwillig oder behördlich angeordnet – bisher 21.800 Personen in Krefeld begeben. Bisher wurden 41.042 Erstabstriche vorgenommen, 161 davon sind offen.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat bei seinen Einsätzen insgesamt fünf Bußgeldverfahren eingeleitet, weil gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen wurde. Bei einer Kontrolle einer Sportsbar in einem Krefelder Stadtteil wurden mehrere Personen angetroffen. Drei Personen versuchten zu flüchten, konnten jedoch gestellt werden. Der Betreiber der Bar gab an, dass er mit seinen Gästen gemeinsam Fußball geschaut und einen Geburtstag gefeiert habe. In der Bar wurde auch gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen. Den Betreiber erwartet im

Rahmen der Coronaschutzverordnung ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro für das Betreiben einer gastronomischen Einrichtung. Die weiteren Besucher werden ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen müssen wegen des Verstoßes gegen das Kontaktverbot.

Des Weiteren ging der KOD einem Hinweis nach, dass in einer Privatwohnung weiterhin kosmetische Dienstleistungen angeboten werden sollen. Vor Ort trafen die Mitarbeiter des KOD auf eine gewerbetreibende Person sowie insgesamt drei Kunden, die offenbar allesamt gekommen waren, um sich die Nägel lackieren zu lassen. In Teilen war dies bereits erfolgt. Da nicht alle Personen die Personalien glaubhaft angeben konnten und die Seriosität des Gewerbes fraglich war, wurde die Polizei hinzugerufen. Die Betreiberin erwartet von Seiten des Ordnungsamtes ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Bei Kontrollen der Maskenpflicht an Haltestellen gab es am Dienstag keine Auffälligkeiten