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Grunschulen und Kitas in Krefeld: Schulministerium legt neue Regeln für Pooltests fest

Grunschulen und Kitas in Krefeld : Schulministerium legt neue Regeln für Pooltests fest

Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen hat neue Regelungen für die Pooltestungen aufgestellt, die seit Mittwoch auch an den Krefelder Grundschulen Anwendung finden: Antigen-Schnelltests ersetzen im Falle eines positiven Pooltests die bisher vorgesehenen Einzel-PCR-Tests.

Der Hintergrund: PCR-Laborkapazitäten sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern mit Priorität für vulnerable Gruppen bereitstehen. Das Land hat inzwischen von zahlreichen Kommunen die Rückmeldung erhalten, dass die Laborkapazitäten für die Einzelauswertung der PCR-Pooltests vor Ort nicht mehr ausreichen. Bei den sogenannten Lolli-Tests gibt es eine so hohe Positivrate, dass die beauftragten Labore an Kapazitätsgrenzen stoßen. Dies veranlasst die Krefelder Stadtverwaltung, gegenwärtig auch die Regeln für die Pool-Lolli-Tests an den Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu verändern.

Das neue Verfahren des Landes NRW für die Grundschulen sieht nun vor, dass bei Vorliegen eines positiven Pooltests die Einzelauswertung im Anschluss über Antigen-Schnelltests an der Schule erfolgt. Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn durchgeführt. Eltern dürfen den Einzeltest mit ihren Kindern aber auch – am Vortag oder am Morgen selbst – in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests

vornehmen lassen. Das Ergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden. Die Neuregelungen des Landes im Detail werden entsprechend von den Grundschulen kommuniziert und sind in einer Schulmail aufgeführt (Link unten). An den Förderschulen und weiterführenden Schulen wiederum bleibt es beim bestehenden System.

Auch für alle Krefelder Kitas werden generell die PCR-Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus beibehalten. Das Labor stellt eine Ergebnisübermittlung der Poolproben wie bislang an die benannten Ansprechpartner der Kitas sicher. Diese informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten. Kinder, die Betreuungsgruppen mit negativem Pooltestergebnis angehören, können wie gewohnt ihre Kita weiter besuchen. Kinder, die einer Betreuungsgruppe mit einem positiven Pooltestergebnis angehören, müssen vor ihrem ersten Besuch der Kita nach diesem positiven Testergebnis mindestens ein negatives Selbsttestergebnis vorlegen. Der städtische Fachbereich Gesundheit empfiehlt den Eltern die Inanspruchnahme von Bürgertests an den bekannten Teststellen (www.krefeld-testet.de), um größtmöglichen den Schutz für alle Beteiligten sicherzustellen. Die dann folgende 14-tägige Testpflicht erfüllen die Kinder dieser Gruppe entweder durch die fortgesetzte Selbsttestung mittels eines Coronaschnelltests oder Coronaselbsttests, nach den bisher geltenden Regeln.

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Die Testpflicht gilt nicht für immunisierte Kinder, wird aber vom Fachbereich Gesundheit auch für diese Kinder dringend empfohlen. Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Kind sich umgehend in häusliche Isolation

begeben. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb der Kita durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen. Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach sieben Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb der Kita. Diese Methode sorgt zeitnah unter den besonderen Bedingungen dieser Phase der Pandemie für ein Maß an Sicherheit in den Kitas.

Die Krefelder Stadtverwaltung empfiehlt generell den Eltern dringlich, bei positivem Pooltest möglichst mit dem Nachwuchs die Bürgerteststellen am Vortag zu nutzen und das Testergebnis dann den Schulen vorzulegen. Auch auf diesem Wege können Infektionen in den Grundschulen und in den Kitas verhindert werden.

Der Link zur aktuellen Schulmail des Schulministeriums NRW findet sich hier: https://www.schulministerium.nrw/25012022-erforderliche-anpassungen-des-optimierten-lolli-testsystems-den-grundschulen-ab-dem.