1. Krefeld

Rentner findet verwahrloste Hündin im Gebüsch​

Totes Tier wurde identifiziert und Tatverdächtiger ermittelt : Rentner findet verwahrloste Hündin im Gebüsch

Am Samstag hatte ein Rentner eine verwahrloste Chow-Chow-Mix-Hündin in einem Gebüsch am Baackesweg gefunden. Das Tier wurde nach eingehender Untersuchung in der Tierklinik eingeschläfert.

Entgegen ersten Berichten wies das Tier keinerlei Frakturen (Knochenbrüche) auf. Darauf weist die Polizei Krefeld hin. Im Rahmen der Ermittlungen und mit Hilfe von Zeugenhinweisen habe man inzwischen die Identität des Tieres mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt. Das Ergebnis führte die Beamten schließlich zu einem Tatverdächtigen aus Krefeld, gegen den nun weiter ermittelt werde.

Als der Rentner die beigefarbene Chow-Chow-Mix-Hündin fand, lag sie auf einer Decke und befand sich in einem körperlich schlechten Allgemeinzustand. Der Mann informierte die Feuerwehr, diese wiederum die Polizei Krefeld sowie die Tierrettung. Die Hündin konnte aus ihrer Lage befreit und in eine Tierklinik gebracht werden. Nach eingehender Untersuchung stellten Veterinärmediziner fest, dass das Tier stark dehydriert war. Zudem konnten Metastasen im Körper des Tieres diagnostiziert werden. Aufgrund des schlechten Zustandes wurde es eingeschläfert. Eine Mitarbeiterin der Tierrettung suchte am Abend eine Polizeiwache auf und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt, da das Tier stark verwahrlost aufgefunden wurde. Tierquälerei wird als Straftat bewertet: Im rechtlichen Sinn begeht eine Tierquälerei, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet. Sowohl das aktive Aussetzen als auch das passive Zurücklassen von Tieren ist nach Tierschutzgesetz als Tierquälerei strafbar.