1. Krefeld

Kein Stopp des Vergabeverfahrens: Neue Veranstaltungshalle: Verwaltung kontert CDU-Kritik

Kein Stopp des Vergabeverfahrens : Neue Veranstaltungshalle: Verwaltung kontert CDU-Kritik

Am Sonntagnachmittag kontert die Krefelder Stadtverwaltung die Kritik der CDU, die einen Stopp des Vergabenverfahrens für die neue Veranstaltungshalle einforderte. Hier die Stellungnahme im Wortlaut:

„Die Stadt Krefeld sieht keinerlei Veranlassung, das europaweite Vergabeverfahren für eine neue Veranstaltungshalle zu stoppen. Der komplette Prozess beruht auf politischen Entscheidungen in den Fachausschüssen und im Stadtrat, an denen die CDU mit beteiligt war. Der Vorwurf, die Verwaltung würde hier eigenmächtig agieren, ist somit nicht haltbar. Das Vergabeverfahren wird absolut transparent und ergebnisoffen geführt.

Grundlage für das Vergabeverfahren ist der Ratsbeschluss vom 17.09. bzw. 28.11.2019. Danach wurde die Verwaltung nach intensiver Beratung und Vorprüfung damit beauftragt, die unter betriebswirtschaftlicher, funktionaler und städtebaulicher Sicht favorisierte Variante „Lösung mit einem privaten Bauherrn“ in einem europaweiten mehrstufigen Vergabeverfahren umzusetzen.

Zu keinem Zeitpunkt in der langjährigen Diskussion war die Rede davon, dieses Vorhaben zwingend mit einer Quartiersentwicklung, Hotel und Tiefgarage zu verknüpfen. Umgekehrt schließen die Unterlagen an keiner Stelle die Einbettung der Veranstaltungshalle in ein neu entstehendes Quartier mit Hotel und Tiefgarage aus. Angebote privater Investoren, die entsprechende Konzepte vorsehen, sind daher weder ausgeschlossen noch benachteiligt. Einzig die Wirtschaftlichkeit eines solchen Gesamtkonzepts müsste vom Investor dargestellt und gewährleistet werden. Denn der Stadt stehen laut Haushalt ein klar umrissener Auftrag und ein gedeckeltes Budget für die Veranstaltungshalle zur Verfügung.

Am Ende des Verfahrens erhält das aus städtischer Sicht wirtschaftlichste Konzept für eine Veranstaltungshalle den Zuschlag. Der Wettbewerb ist hier weder auf die Sanierung und Herrichtung eines Bestandgebäudes noch auf einen Neubau zugeschnitten, sondern für beide Varianten offen. Dies gilt sowohl für die Leistungsanforderungen als auch die Zuschlagskriterien.

Es war klar umrissene Aufgabe der Verwaltung, Anforderungen und Kriterien zu formulieren, die keinen der potenziellen Interessenten von vornherein diskriminieren und somit ein für die Stadt wirtschaftliches Gesamtergebnis ermöglichen. Diesem Auftrag ist die Verwaltung uneingeschränkt nachgekommen. Die Zuschlagskriterien nehmen in transparenter und ausgewogener Art und Weise auf die Anforderungen der Stadt Krefeld Bezug. Die Bieter haben es daher selbst in der Hand, ihr Angebot optimal zu gestalten und zu verhandeln. Bei Unklarheiten oder Kritik steht den Bietern jederzeit das Recht zu, die Vergabestelle vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen bzw. die Punkte im Rahmen der Verhandlungen zu klären.

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Die konkrete Gestaltung und Planung der neuen Veranstaltungshalle wird auf Basis der indikativen Angebote in der bevorstehenden Verhandlungsphase intensiv verhandelt. Dabei werden selbstverständlich auch aktuelle Themen, die mit der Corona-Pandemie, der Nachhaltigkeit und dem Nutzungskonzept zusammenhängen, kontrovers diskutiert und bei Bedarf angepasst. Insoweit lassen sowohl das Vergabeverfahren als auch die Vergabeunterlagen mit den Leistungsanforderungen und Zuschlagskriterien die hierfür erforderlichen Spielräume.

Die Verwaltung beabsichtigt selbstverständlich, die Politik über die wesentlichen Entwicklungen und Ergebnisse im laufenden Vergabeverfahren stets zeitnah zu informieren. Eine erste Infoveranstaltung, zu der alle Fraktionen eingeladen waren, hat bereits am 27.10.2020 im Seidenweberhaus stattgefunden. Die CDU hat ebenfalls daran teilgenommen. Gegenstand der Diskussionsrunde war die Struktur des Verfahrens, die Verfahrensunterlagen, der Zeitplan sowie das weitere Vorgehen. Weitere Informationsrunden sind geplant.

Der Verwaltung ist sehr an Transparenz gelegen. Sie wird sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens an dem klar umrissenen Auftrag des Rates orientieren und Fragen jederzeit beantworten. Das Vergabeverfahren für die neue Feuerwache ist mit dem jetzigen Verfahren nur bedingt vergleichbar. Doch auch hier bewertete die Verwaltung die Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien. Das Ergebnis wurde dann einem politischen Gremium (nicht einer „Jury“ im engeren Sinne) präsentiert und ausführlich erläutert. Nichts Anderes ist für das laufende Vergabeverfahren zur „neuen“ Veranstaltungshalle vorgesehen.

Mit einem Stopp des Vergabeverfahrens würde die Stadt Krefeld nicht nur einen womöglich Jahre währenden Stillstand auf dem Theaterplatz riskieren. „Ein solches Verfahren mittendrin abzubrechen, hätte einen massiven Vertrauensverlust potenzieller Investoren und damit einen Imageschaden für die Stadt Krefeld zur Folge“, sagt Rachid Jaghou, Leiter des Zentralen Gebäudemanagements. Darüber hinaus könnte die Stadt durch die Sanierungsbedürftigkeit des Seidenweberhauses in absehbarer Zeit ganz ohne Veranstaltungshalle dastehen.“