1. Krefeld

Corona-Übersicht aus Krefeld: Zahl der aktuell Infizierten gesunken: Neue Regelungen für den Sport - Junger Mann schlägt auf KOD-Wagen ein

Corona-Übersicht aus Krefeld: Zahl der aktuell Infizierten gesunken : Neue Regelungen für den Sport - Junger Mann schlägt auf KOD-Wagen ein

Die Stadt Krefeld vermeldet am Sonntag, 28. März (0 Uhr), einen leichten Rückgang der aktuell mit dem Covid 19-Virus infizierten Personen auf 552 (Vortag 558). Die Zahl der insgesamt Erkrankten hat sich seit Beginn der Pandemie auf 8.281 (Vortag 8.220) erhöht.

Als genesen gelten 7.590 (Vortag 7.523). Die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner steigt dennoch wieder an auf 167,1 (Vortag 156,1). Unverändert zum Vortag sind 139 Personen im Zusammenhang mit dem Virus verstorben.

Im Krankenhaus liegen 21 Krefelder mit Covid-19-Erkrankung, sechs davon werden intensiv-medizinisch behandelt, einer wird beatmet (unverändert zum Vortag). In Quarantäne waren seit Beginn der Pandemie 27.610 Krefelder (Vortag 27.326). Bisher wurden 45.122 Erstabstriche durchgeführt, davon sind 844 offen, der Rest negativ. (Vortag 44.904 / 651).

Der Kommunale Ordnungsdienst war am Freitag, 26. März, von 8 bis 20 Uhr, sowie am Samstag, 27. März, von 10 bis 20 Uhr im Dienst und hat dabei insgesamt 33 Verstöße gegen die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung festgestellt. Der KOD traf 31 Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung an, die sich in Bereichen aufhielten, in denen mindestens eine Alltagsmaske verpflichtend vorgegeben ist. Die Verstöße werden mit einem Bußgeld von jeweils 50 Euro geahndet. Am Freitag wurde eine Gruppe von rund 15 Personen im Stadtpark Uerdingen gemeldet. Beim Eintreffen der Dienstkräfte flüchteten sie und ließen Alkoholflaschen, Rucksäcke und Jacken zurück, die dann von den Bediensteten in Verwahrung genommen wurden. Als die KOD-Kräfte den Bereich mit dem Dienstwagen verlassen wollten, stellte sich ihnen ein junger Mann in den Weg, beschimpfte sie und schlug auf den Dienstwagen ein. Die hinzugerufene Polizei nahm den jungen Mann in Gewahrsam. Ein 18-Jähriger und eine 17-Jährige holten ihre Sachen mittlerweile wieder ab. Gegen beide wird ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkung (250 Euro) eingeleitet.

Derweil hat der Fachbereich Sport und Sportförderung sein Angebot der ab Montag, 29. März, gültigen Corona-Schutzverordnung angepasst. Sport für Einzelpersonen und Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie in einer Gruppe von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren mit maximal zwei Aufsichtspersonen kann auf städtischen Freianlagen möglich sein. Hierzu ist es erforderlich, dass ein durchführender Verein die geplante Sportausübung bei der Sportverwaltung genehmigen lässt. Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung auf Privatanlagen sind vom jeweiligen Betreiber eigenverantwortlich umzusetzen. In städtischen Bädern ist die Anfängerschwimmausbildung und damit auch Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern möglich. Der Stadtsportbund legt nach

Rücksprache mit den Vereinen ein entsprechendes Konzept vor. Die Sportverwaltung entscheidet dann unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte über die mögliche Durchführung der geplanten Kurse.

Geplant ist, dass auch die städtischen Kultureinrichtungen wieder öffnen können – und zwar mit Vorlage eines negativen Schnelltests der Besucher, Hygienekonzept und begrenzter Personenzahl. Dazu folgen in Kürze weitere Informationen.