1. Krefeld

Mondrian-Bilder bleiben Eigentum der Stadt Krefeld

Streit um Mondrian-Werke : Berühmte Bilder bleiben in Krefeld

Krefeld braucht seine wertvollen Mondrian-Bilder nicht aus der Hand zu geben. Die Ansprüche aus den USA haben sich zerschlagen.

„Alles spricht dafür, dass die Bilder auf rechtmäßigem Wege nach Krefeld gekommen sind“, erklärt Oberbürgermeister Frank Meyer erleichtert.

Denn dies bedeutet, dass die Stadt Krefeld bzw. das Kaiser-Wilhelm-Museum die vier Gemälde des berühmten Künstlers Piet Mondrian (1872 - 1944) behalten darf.

Das war nicht selbstverständlich. Eine Gruppe amerikanischer Erben, die in der Nachfolge eines inzwischen verstorbenen Freundes und Erben Mondrians stehen, erheben Anspruch auf die vier Bilder.

Die Eigentumsverhältnisse waren umstritten, weil nicht absolut schlüssig nachzuweisen ist, wie die Gemälde in den Besitz des Kaiser-Wilhelm-Museums geraten sind.

Der ehemalige Direktor des Museums, Paul Wember, entdeckte die Bilder 1950 im Museumsgebäude. Wie er selbst vermerkte: „unter merkwürdigen Umständen.“

Es war immer die Position der Stadt Krefeld, dass die Bilder im Jahre 1929 auf rechtmäßige Weise in den Besitz des Museums bzw. seines damaligen Direktors gelangt sind.

Der Künstler selbst habe später nie von fehlendem Eigentum gesprochen. In den 50er Jahren und später waren die abstrakten Bilder auf internationalen Ausstellungen zu sehen und zudem in Fachverzeichnissen aufgeführt. Nie war ein Widerspruch oder Eigentumsanspruch der amerikanischen Beschwerdeführer erfolgt.

Doch die bloße Wahrscheinlichkeit ihres Anspruchs genügte der Stadt Krefeld nicht. „Wir haben den Vorwurf ernst genommen“, unterstreicht Oberbürgermeister Frank Meyer.

Deshalb beauftragte die Stadt im vorigen Jahr zwei unabhängige und erfahrene Herkunftsforscherinnen, den Weg der Gemälde nachzuvollziehen.

Der Berliner Rechtsbeistand der Stadt, Professor Dr. Peter Raue, bewertete nun das Ergebnis der Nachforschung im Rahmen einer Pressekonferenz am gestrigen Dienstag im Rathaus. Nicht weniger als 29 Journalisten, teils von überregionalen Blättern, waren dazu angereist, inklusive des WDR-Fernsehens.

Dr. Raue fasste seine Erkenntnisse klar zusammen: „Für mich besteht kein Zweifel daran, dass die Kunstwerke rechtmäßig in den Besitz des Museums gekommen sind und in die Sammlung der Krefelder Kunstmuseen gehören.“

Zwar lieferten die Fakten, die die beiden Forscherinnen zusammen getragen haben, keinen Beweis im juristischen Sinne. Denn schriftliche Unterlagen über Schenkung oder Ankauf fehlen.

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Doch stießen sie auf mehrere Hinweise, die auf die Stadt Krefeld als in der Fachwelt stets anerkannte Eigentümerin der Bilder schließen ließen.

Einer der Hinweise ist ein Brief aus dem Jahre 1929. Aus diesem ist zu schließen, dass die Mondrian-Bilder (ursprünglich acht) anlässlich einer Bauhaus-Ausstellung irrtümlich nach Dessau geschickt und dann zurück versandt wurden - nach Krefeld.

Gegenteilig hingegen habe sich kein Beweis ergeben, dass die amerikanischen Beschwerdeführer Eigentümer der Gemälde seien. Überdies wären Ansprüche ohnehin bereits verjährt.

Dr. Raue: „Aus diesem Grund hat die Gegenseite immer wieder versucht, moralischen Druck auf die Stadt Krefeld aufzubauen.“ Dazu habe auch die Drohung gehört, vor ein amerikanischen Gericht zu ziehen. Doch diese Drohung sieht Dr. Raue als leer an. Da der Gegenstand einer möglichen Klage in Deutschland läge, gelte in diesem Falle auch deutsches Recht. Und dies sei allein schon wegen der erfolgten Verjährung eindeutig.

Krefeld hat also gute Karten.