1. Krefeld

Stadt meldet 40. Todesopfer: KOD: Zwei Verstöße in der Gastronomie

Stadt meldet 40. Todesopfer : KOD: Zwei Verstöße in der Gastronomie

In Krefeld hat es ein weiteres (40.) Todesopfer in Verbindung mit einer Covid-19-Infektion gegeben. Die rund 70 Jahre Person war vorerkrankt. Die Stadt Krefeld vermeldete am Sonntag, 6. Dezember, 0 Uhr, 797 (Vortag: 752) mit Covid19-infizierte Krefelder.

Als genesen gelten mittlerweile 3177 (Vortag: 3177). Die Gesamtzahl der Covid19-infizierten Krefelder seit Beginn der Pandemie hat sich nun auf 4014 erhöht (Vortag 3969). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 108,6 (Vortag 113). 27 Personen werden im Krankenhaus behandelt, elf davon werden intensiv-medizinisch versorgt, sechs davon werden beatmet (Vortag: 27 / 11 / 6). 17.432 (Vortag 17.345) Personen befanden sich inzwischen in Quarantäne. Bisher wurden 34.054 Erstabstriche durchgeführt, 3181 davon sind offen, der Rest negativ (Vortag 33.865 / 3198).

Wieder hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) Verstöße wegen des Weiterbetriebs einer gastronomischen Einrichtung geahndet. Am Freitag unterstützte der KOD eine polizeiliche Maßnahme in einem Internetcafé an der Kölner Straße. Dort wurden mehrere Gäste festgestellt, die vor Ort Bier tranken. Die Bußgelder für die Gäste (250 Euro je Person) werden über die Polizei eingeleitet. Der KOD leitete gegen den Betreiber ein Bußgeldverfahren über 5000 Euro ein. Ähnlich verhielt es sich am Samstag in einer Gaststätte in der Innenstadt. Dort wurden der Inhaber und drei weitere Personen angetroffen. Während die Gäste auf ihre Speisen warteten, wurden sie mit Getränken bewirtet. Alle Beteiligten erwarten nun ebenfalls die entsprechenden Bußgelder, darunter den Betreiber ein Bußgeldverfahren über 5000 Euro. An beiden Tagen wurden insgesamt 24 Maskenverstöße (Freitag: 15; Samstag: neun) in der Innenstadt durch den KOD mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. An der Haltestelle Rheinstraße hielten sich am Freitag fünf sowie an der Haltestelle Hansa-Zentrum drei Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung auf. Gegen diese werden Bußgeldverfahren in Höhe von jeweils 150 Euro eingeleitet.