1. Krefeld

Klage gegen den Standort des Drogenhilfezentrums

„Bürger fürs Quartier“ : Klage gegen den Standort des Drogenhilfezentrums auf der Schwertstraße

Die Initiative „Bürger fürs Quartier“ hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage gegen den Standort des Drogenhilfezentrums an der Schwertstraße Krefeld initiiert. Auch wenn die Initiative die dortige Arbeit der Caritas als sinnvoll erachtet, hält sie den Standort für grundsätzlich falsch.

„Das Hardenbergviertel war bereits hochbelastet, bevor die Stadt Krefeld dort ein Drogenhilfezentrum plante. Einem Stadtteil mit u.a. einer erheblichen Alkoholiker-Szene und hoher Segregation wird damit ein weiteres Problem aufgedrückt“, so die Initiative. Im Vorfeld der Entscheidung habe es „keinerlei Kommunikation mit der Krefelder Bürgerschaft“ gegeben. Die „Bürger fürs Quartier“ bemängeln die dadurch entstandene „mangelnde Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der Stadtgesellschaft“. Erst im Nachhinein habe es Informationsveranstaltungen der Stadt unter dem Titel „Bürger-Dialog“ gegeben:

„Im Gegensatz zu anderen Städten wagt es Krefeld, das DHZ in nächster Nähe zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu etablieren (Montessori-Kinderhaus, Skatepark, Spielplatz Albrechtplatz). Obwohl die Stadtverwaltung selber einen eklatanten Mangel an Kita-Plätzen in der Innenstadt definiert, widmet sie einen ehemaligen Kindergarten in ein Drogenhilfezentrum um. Aber gerade hier gibt es eine große Zahl von Kindern, die dringendst der Förderung bedürften.“

Dazu zitieren die „Bürger fürs Quartier“ aus einem Papier der Stadtverwaltung Krefeld: „Viele Kinder, die z.B. die gegenüberliegende Grundschule besuchen, sind schwer bis kaum beschulbar, da ihnen sprachliche und kognitiven Fähigkeiten fehlen und sie oftmals auch Auffälligkeiten in der Visomotorik und Koordination haben. Zurückführen lässt sich dies oftmals auf einen fehlenden Besuch einer Kindertagesstätte.“

Die „Bürger fürs Quartier“ begrüßen die Maßnahmen des Quartiersmanagements: „Allerdings ist unverständlich, dass dies seitens der Stadt in einem hilfebedürftigen Stadtteil zu einer kompensatorischen Maßnahme erklärt wird.“

Um dem „in vielen Jahren vernachlässigten Quartier und seinen Bewohnern eine weitere Belastung zu ersparen“, habe man die Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Mit einer Entscheidung sei im nächsten Herbst oder Winter zu rechnen.

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