1. Krefeld

Sechs weitere Omikron-Fälle wurden durch Labore sequenziert: In Krefeld gelten ab Mittwoch strengere Kontaktregeln

Sechs weitere Omikron-Fälle wurden durch Labore sequenziert : In Krefeld gelten ab Mittwoch strengere Kontaktregeln

Zwölf Corona-Neuinfektionen meldet der städtische Fachbereich Gesundheit am Dienstag, 14. Dezember (Stand: 0 Uhr). Insgesamt 18.285 Personen haben sich bisher in Krefeld mit dem Coronavirus infiziert.

Genesen sind inzwischen nach einer Corona-Infektion 16.949 Personen, 55 neu seit dem Vortag. Als aktuell infiziert gelten somit nun 1.124 Personen, am Vortag waren es 1.167 Personen. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, gibt das Robert-Koch-Institut mit 381,8 an, am Vortag lag sie bei 416,1. In Krefelder Krankenhäusern liegen aktuell 37 Personen aus Krefeld, von ihnen sieben auf der Intensivstation. Drei Personen müssen auch beatmet werden. 212 Personen sind in Krefeld bisher im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben.

In Krefeld liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit mehr als drei Tagen über der Marke von 350. Krefeld zählt deshalb jetzt wie mehrere andere Städte in NRW zu jenen Kommunen, in denen besondere Maßnahmen gelten. Dies hat das Land NRW auf dem Wege einer Allgemeinverfügung geregelt. Diese ist für Krefeld am Mittwoch, 15. Dezember, gültig. Es gibt demnach weitere Einschränkungen auch hinsichtlich der 2G-Regel: Für private Zusammenkünfte, insbesondere Feiern, von immunisierten Personen im öffentlichen und privaten Raum gilt eine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf höchstens 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien. Diese Regelung tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn das Land dies bekannt macht. Die bisher schon gültigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte oder nicht genesene Personen gelten weiter. Sie dürfen sich im öffentlichen und privaten Raum aus privaten Gründen mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind davon ausgenommen.

In Krefeld machen die Booster-Impfung weiter Fortschritte. 32 Prozent aller Impflinge (Doppel- oder Einfachimpfung) sind inzwischen zusätzlich mit einer Booster-Impfung geschützt. Das geht aus neuen Zahlen hervor, die die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein in ihrem Impfmonitor (Stand: 13. Dezember) veröffentlicht hat. In der vergangenen Kalenderwoche (49) sind demnach in Krefeld bei Ärzten, in den Impfzentren sowie am Impfbus insgesamt 17.333 Impfungen vorgenommen worden – damit wurde im Vergleich zur 48. Kalenderwoche mit damals 15.999 Impfungen noch einmal ein deutlicher Sprung gemacht. Eine Booster-Impfung haben in der vergangenen Woche 15.383 Personen erhalten (KW 48: 13.919). Eine Erstimpfung erhielten in der vergangenen Woche 1.069 Personen (KW 48: 1.150). Eine Zweitimpfung erhielten 881 Personen (KW 48: 930). Im städtischen Krisenstab sind am Dienstag weitere Zahlen zum Impfgeschehen vorgelegt worden. Insgesamt sind (Stand 13. Dezember) 171.615 Personen in Krefeld doppelt geimpft. Das sind 75,7 Prozent der Bevölkerung. 175.428 Personen wiederum sind erstgeimpft. Das sind 77,3 Prozent der Bevölkerung. Bisher sind 54.902 Auffrischungsimpfungen in Krefeld erfolgt.

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Das Land NRW hat in einem neuen Erlass, der die Kommunen am Montag erreichte, neue Fristen für die Auffrischungsimpfungen offiziell festgelegt. Krefeld hatte bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass Booster-Impfungen in Krefeld schon fünf Monate nach dem Zweitimpfungstermin möglich seien. Im neuen Erlass des Landes dazu heißt es nun, dass Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten werden, „bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt“. Das Land NRW verweist in seinem Erlass außerdem auf eine aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu COVID-19-Impfungen, wonach eine Auffrischungsimpfung bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie verabreicht werden kann. Entsprechend sollen auch Personen, bei denen eine Grundimmunisierung weniger

als fünf Monate zurückliegt, am Impfzentrum nicht zurückgewiesen werden – sofern die Vierwochenfrist vergangen ist.

Ein besonderer Fokus liegt in Krefeld bei den Laboranalysen auf den Varianten des Coronavirus. Insgesamt 800 Neuinfektionen sind im Zeitraum Samstag, 4., bis Freitag, 10. Dezember, aufgetreten. Inzwischen liegen fast alle Analysen vor. Nachdem bisher zwei Omikron-Fälle in Krefeld bekannt waren, melden die Labore nun weitere sechs bestätigte Omikron-Fälle. In zwölf weiteren Fällen besteht der Verdacht auf die Omikron-Variante. In allen anderen Fällen wurde die Delta-Variante nachgewiesen. Der städtische Fachbereich Gesundheit wartet auf Informationen aus den Laboren zu den Untersuchungen potenzieller Infektionen mit der Omikron-Variante.

Der Vergleich der Infektionen bei Geimpften und Ungeimpften zeigt: Rund 60 Prozent der Neuinfektionen treten bei Nicht-Geimpften auf, rund 40 Prozent bei der zahlenmäßig sehr viel größeren Gruppe der Geimpften. Im Hinblick auf die Impfquote ergibt sich bei den Nichtgeimpften eine durchschnittlich 3,6-mal höhere Sieben-Tage-Inzidenz als bei den Geimpften. Weiterhin ist die Schwere der Erkrankung bei Geimpften in aller Regel erheblich geringer als bei Nichtgeimpften. Auch sind Geimpfte häufiger als Nichtgeimpfte asymptomatisch.

Neue Corona-Fälle werden auch wieder aus Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Schulen gemeldet. Jeweils einen Corona-Fall melden die Albert-Schweitzer-Realschule, die Gesamtschule Kaiserplatz, die Gesamtschule Oppum, die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, das Berufskolleg Uerdingen und das Berufskolleg Kaufmannsschule. Zwei Fälle sind an der Schönwasserschule bekannt geworden. Fünf Covid-19-Infektionen meldet die Mariannenschule. In all diesen Fällen waren auch häusliche Absonderungen von engen Kontaktpersonen notwendig. Die

Erziehungsberechtigten der engen Kontaktpersonen sind über die Bedingungen und Möglichkeit der Freitestung informiert worden.

Es gibt weitere Kitas und Schulen, bei denen Covid-19-Fälle aufgetreten sind, aber keine häusliche Absonderung von engen Kontaktpersonen erforderlich ist. Jeweils einen solchen Fäll melden die Evangelische Kita Lukashaus der kleinen Füße, die Kita MummKids, die Kita Maria Waldrast, die Katholische Kita St. Andreas, die Grundschule Königshof, die Schönwasserschule, die Grundschule am Stadtpark Fischeln, die Freie Waldorfschule, die Gesamtschule Oppum, die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, das MSM-Gymnasium, das Berufskolleg Uerdingen und das Berufskolleg Kaufmannsschule. Jeweils drei Infektionen wurden in den Einrichtungen Kita St. Gertrudis und Realschule Horkesgath bekannt. Vier Covid-19-Infektionen meldet die Kita Florastraße, fünf Fälle das Berufskolleg Vera Beckers und sechs Fälle die Freiherr-vom-Stein-Realschule.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat in der Zeit von Dienstag, 7., bis Montag, 13. Dezember, insgesamt 25 Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet. Bei Kontrollen im ÖPNV, wo die 3G-Regel gilt, wurden insgesamt sechs Personen angetroffen, die keinen Nachweis über Immunisierung oder einen erfolgten Test vorlegen konnten. Das Bußgeld beträgt in all diesen Fällen jeweils 250 Euro. 17 Bußgelder in Höhe von jeweils 50 Euro wurden gegen Personen verhängt, die in hochfrequentierten Fußgängerbereichen keine Maske trugen. Bei 14 Personen ist kontrolliert worden, ob die angeordnete Quarantänepflicht eingehalten wird. Alle Personen konnten zuhause angetroffen werden.

Insgesamt 78 Gastronomiebetriebe und Einzelhändler wurden auf die Einhaltung der Coronaschutzbestimmungen, insbesondere die 2G-Regel und Maskenpflicht, kontrolliert. Die Coronaschutzbestimmungen wurden überwiegend gut umgesetzt. Bußgeldbewehrte Verstöße gab es lediglich in zwei Fällen: In einer Gastronomie wurden die Gäste nicht auf ihre Immunisierung hin überprüft. Gleichzeitig fanden dort Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz statt. Da die verantwortliche Person vor Ort in stark alkoholisiertem Zustand angetroffen wurde, wurde das Lokal geschlossen. Aufkommende Widerstände gegen den KOD wurden unter Hinzuziehung der Polizei befriedet. Den Betreiber erwartet nun ein Bußgeld von 2.000 Euro. In einem Discounter für Handelswaren fanden keine Kontrollen zur Einhaltung der 2G-Regeln statt. Den Betriebsinhaber erwartet ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro.