1. Krefeld

Nach Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs: Georg K. aus Priesteramt entlassen

Nach Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs : Georg K. aus Priesteramt entlassen

Nach Prüfung der Akten durch die römische Glaubenskongregation und einem eigenen Entlassungsgesuch des Priesters aus dem Bistum Aachen hat Papst Franziskus die Laisierung von Pfarrer K. veranlasst.

Auch im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit bekräftigt der Papst damit seine Null-Toleranz-Haltung in der katholischen Kirche bei erwiesenen Fällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester oder kirchliche Mitarbeiter. "Wir begrüßen, dass der kirchenrechtliche Prozess verhältnismäßig schnell abgeschlossen werden konnte", betont Dr. Andreas Frick, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators. "Von Herzen wünsche ich den betroffenen Opfern, dass der Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens und die Entlassung aus dem Priesteramt bei der Verarbeitung des erlittenen Leids hilft. Wir werden weiterhin das uns Mögliche tun, hierbei zu helfen", so Frick weiter.

Am 6. Februar hatte das Landgericht Krefeld Pfarrer K., der unter anderem auch Kaplan in St. Tönis war, zu sechs Jahren Haft verurteilt. In seiner Urteilsbegründung sah die 2. Große Strafkammer den Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger als erwiesen an. Der 56-Jährige Willicher hat seine beiden Patenkinder sexuell missbraucht. In 25 Fällen wurde er vor dem Krefelder Landgericht verurteilt. Die Kinder waren zu Beginn der ihm vorgeworfenen Taten acht und elf Jahre alt. "Er war uns sympathisch, und wir hatten Vertrauen”, sagte der Vater der Jungen über den Mann, den er lange Jahre für einen guten Freund hielt. Man habe ihm die wichtige Aufgabe eines Paten übertragen, damit er später einmal positiv auf den Ältesten einwirken könne und ihr Sohn einen Ansprechpartner für Dinge habe, über die man mit Eltern vielleicht nicht so gerne redet.

Mit dem Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens und der Entlassung aus dem Klerikerstand ist der Verlust aller mit der Priesterweihe übertragenen Rechte und Pflichten zur Ausübung des priesterlichen Dienstes verbunden. Das heißt, Georg K. darf keine priesterlichen Handlungen mehr ausüben, und ihm kann kein Amt übertragen werden, das die Priesterweihe voraussetzt.

Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand endet die Fürsorge- und Versorgungsverpflichtung, die der Bischof mit dem Tag der Priesterweihe für einen Priester übernimmt.