1. Krefeld

Gemeinsame Streife von Polizei und Ordnungsdienst

Gemeinsame Streife von Polizei und Ordnungsdienst : Trinkgelage aufgelöst

Bei einem Kontrollgang vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), der Polizei Krefeld, dem Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) sowie der Stadtreinigungsgesellschaft GSAK wurden der Dr.-Hirschfelder-Platz, der Willy-Göldenbachs-Platz, der Bereich Westwall / Lindenstraße und der Südwall unter die Lupe genommen.

„Verschiedene Trinkgelage wurden, teils gegen Widerstände, aufgelöst und Personalien festgestellt“, erklärt Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian, der mit vor Ort war.

Der KOD kontrollierte aber nicht nur die Trinker-Szene, sondern auch Gaststätten, die sich offensichtlich nicht an Regeln hielten. Derweil konnte die Polizei eine Vielzahl von Verkehrsverstößen, überwiegend von Fahrradfahrern, beobachten und sanktionieren.

„Gemeinsames Ziel ist, die positive Stadtentwicklung zu begleiten und die Innenstadt für Bürger und Besucher aus Krefeld und dem Umland weiter aufzuwerten. Deshalb werden wir diese ordnungsrechtliche Vorgehensweise sukzessive auf das übrige Stadtgebiet ausweiten“, so Stadtkämmerer Cyprian.

Verunreinigungen und Pöbeleien sind negative Begleiterscheinungen und Störungen im öffentlichen Raum, meist verursacht durch übermäßigen Genuss von Alkohol.

Nach den Lockerungen der weitreichenden Corona-Schutzbestimmungen werden in der Innenstadt zudem wieder vermehrt Personen aus der Obdachlosenszene angetroffen. Diese halten sich mit Schlafutensilien oder Hausrat in den Haus- und Geschäftseingängen auf, was zu Ärger und Frust bei den Hauseigentümern, Gewerbetreibenden und Passanten führt.

Das Problem ist nicht nur in Krefeld zu erkennen, nahezu jede Großstadt hat damit zu kämpfen. Einige Kommunen verhängten generelle Alkoholverbote, die jedoch zum Teil von den Verwaltungsgerichten wieder aufgehoben wurden.

In Krefeld kann die Ordnungsbehörde nun jedoch diesen Fehlentwicklungen verstärkt entgegentreten. Grundlage für das stringente Vorgehen ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ (OBV), die der Stadtrat Ende des vergangenen Jahres mit großer Mehrheit beschlossen hat. Nach der OBV sind insbesondere bei Trinkgelagen und dem öffentlichen Alkoholkonsum in unmittelbarer Nähe zu Kindergärten, Spielplätzen oder Schulen sowie beim Lagern oder Übernachten im öffentlichen Raum Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen.

Die OBV soll zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung beitragen.Um „nah dran zu sein“ ist die City-Streife des Ordnungsdiensts seit geraumer Zeit in den frühen Morgenstunden ab circa 5 Uhr in der Innenstadt unterwegs und kontrolliert die Geschäftsstraßen.

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Eine erste Bilanz dieser Frühstreifen zeigt einen entsprechenden Handlungsbedarf: Allein in den vergangenen zwei Monaten waren 31 Platzverweise und 125 Ansprachen erforderlich. Die campierenden Personen zeigten sich überwiegend einsichtig und verließen nach einer Ansprache die Örtlichkeit freiwillig.

Am Lutherplatz, wo sich unter anderem eine Kindertagesstätte befindet, zeigt die Anwendung der „Ordnungsbehördliche Verordnung“ ebenfalls ihre Wirkung: Seit Ende Juni 2020 hat der Kontrolldruck auf die dortige Trinkergruppe durch die Einrichtung einer mobilen Platzwache (stundenweise Vorortpräsenz von Dienstkräften des KOD) deutlich zugenommen, eine Beruhigung der Situation ist erreicht.

Auch die Verunreinigungen haben durch den aktiven Austausch zwischen Ordnungsdienst und dem KBK sowie der GSAK deutlich abgenommen.

Hinweise und Beobachtungen aus der Bürgerschaft sind darüber hinaus hilfreich und können montags bis freitags von 8 bis 23 Uhr und samstags von 10 bis 23 Uhr unter der Telefonnummer 0 21 51 / 86 22 25 an den Kommunalen Ordnungsdienst gemeldet werden.

Außerhalb dieser Zeiten kann eine Meldung an die Leitstelle der Polizei unter der Rufnummer 0 21 51 / 63 40 erfolgen.

Der KOD ist über die E-Mail-Adresse KOD@krefeld.de erreichbar. Allgemeine Informationen stehen unter www.krefeld.de/de/allg/recht-ordnung.