1. Krefeld

Trotz Lehrstellen-Zusage: Flüchtling (17) sollte abgeschoben werden

Trotz Lehrstellen-Zusage : Flüchtling (17) sollte abgeschoben werden

Krefeld hat 173 Flüchtlinge unter 18 Jahren aufgenommen. 35 von ihnen droht die Abschiebung. Jetzt macht der Fall eines 17-jährigen Albaners Schlagzeilen, der eine Lehrstelle angeboten bekam. Seine Abschiebung wurde gestern in letzter Minute ausgesetzt.

Der SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste schlägt Alarm. Es sei klar rechtwidrig, den minderjährige Albaner einfach ins Flugzeug nach Tirana zu setzen und ihn dort seinem Schicksal zu überlassen.

Oberbürgermeister Frank Meyer reagierte heute mit einer Pressekonferenz über die Situation der "Unbegleiteten alleinreisenden Asylbewerber" ("UMAs").

Zu Einzelfällen konnte sich Meyer nicht äußern. Er betonte allerdings, dass es rechtlich vorgeschrieben sei, dass junge Flüchtlinge bei der Rückreise von Familienmitgliedern oder zumindest Betreuern in Empfang genommen würden. Die deutschen Auslandsvertretungen seien verpflichtet, das zu gewährleisten und zu überprüfen.

In Krefeld leben zurzeit 173 minderjährige Flüchtlinge. Die meisten haben einen Asylantrag gestellt, der nun geprüft wird.

Diese Jugendlichen genießen besonderen Schutz. Abgeschoben werden dürfen sie nur, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird und eine Reihe von Kriterien erfüllt ist:
- Wenn sie etwa aus einem "sicheren Drittstaat" kommen,
- wenn ihr Alter/ihre Identität geklärt ist
- und sie über gültige Papiere verfügen.
- Außerdem muss ihr Heimatland bereit sein, sie zurückzunehmen
- und vor Ort muss jemand auf sie warten.

35 Jugendliche, darunter der junge Albaner, haben jedoch keinen Asylantrag gestellt. Das kann diverse Gründe haben, z.B. ihre Herkunft aus einem als sicher geltenden Staat. Diese Jugendlichen sind aus juristischer Sicht illegal eingereist und halten sich rechtswidrig in Deutschland auf. Ihre Duldung wird immer nur um wenige Wochen verlängert.

Ihnen droht die Abschiebung, wenn ihre Identität geklärt ist und ihre Heimatländer und Familien sie zurückehmen. Um ihr Schicksal zu klären, führen Stadt und Wohlfahrtsverbände in jedem Einzelfall ein so genanntes Clearing-Verfahren durch, bei dem alle Aspekte geprüft werden sollen.

Natürlich können diese Jugendlichen vor einer drohenden Abschiebung im letzten Moment doch noch Asyl beantragen und so einigen Wochen gewinnen.

Eine Lehrstelle dürfen sie in der Regel nicht antreten, auch wenn sie ihnen angeboten wird.

OB Frank Meyer machte deutlich, dass die aktuelle Gesetzeslage nach seiner Ansicht nicht mehr den Realitäten entspreche. Nötig sei ein Einwanderungsrecht, das leistungsbereiten jungen Leuten die Möglichkeit geben würde, einzuwandern, um in Deutschland zu arbeiten.

Bei einem Treffen zwischen Stadt und Wohlfahrtsverbänden kam man heute überein, vor jeder drohenden Abschiebung eines Jugendlichen den Einzelfall nochmal gemeinsam zu prüfen.

Die Abschiebung des jungen albaners wurde gestern in letzter Minuten ausgesetzt, nachdem der SKM vor dem Oberverwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Krefeld erhoben hatte.