1. Krefeld

Badespaß zu Pfingsten: Bockumer Freibad öffnet am Samstag wieder

Badespaß zu Pfingsten : Bockumer Freibad öffnet am Samstag wieder

Ab Samstag, 30. Mai, ist das Freibad des Badezentrums Bockum wieder geöffnet– vorerst mit den Öffnungszeiten Montag bis Sonntag von 12 bis 19 Uhr. Dahinter steckt ein organisatorischer Kraftakt des Fachbereichs Sport und Sportförderung, der die strengen Hygienevorschriften in der Zeit der Corona-Pandemie umsetzen muss.

Es aufgrund der großen Außenanlage keine grundsätzliche Zugangsbeschränkungen für das Gelände –lediglich Name, Anschrift und die Zeit der Anwesenheit der Badegäste werden im Rahmen des Aufenthaltes erfasst. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Für den eigentlichen Betrieb gelten strenge Hygienevorschriften. Kinderbecken und Rutschanlage bleiben deswegen ganz geschlossen. Ins Sportbecken dürfen zur gleichen Zeit nur 175 Schwimmer, ins Mehrzweckbecken immerhin 266 Personen. Das bedeutet aber, dass der Zugang und der Ausstieg aus den Becken überwacht werden müssen. Als sonstige Einrichtungen stehen vorerst nur die Kaltduschen im Außengelände und die Einzelumkleiden auf der Liegewiese zur Verfügung.

Der Fachbereich Sport und Sportförderung weist darauf hin, dass Personen mit Symptomen einer ansteckenden Krankheit nicht eingelassen werden dürfen. Für Kinder bis zehn Jahre ist die Begleitung einer erwachsenen Person erforderlich. Die Badegäste sind außerdem angehalten, in allen Bereichen der Freibadanlage auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu achten – dies gilt auch für die Wasserflächen. Den Besuchern stehen während des Besuchs Desinfektionsspender, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Getränke und Snacks liefert ein Cateringunternehmen, der Terrassenbereich ist jedoch nicht bestuhlt.

Der Funktionsbereich des Hallenbades steht derzeit nicht zur Verfügung.

Aufgrund der neuesten Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung, die ab dem 30. Mai gelten, erarbeitet der Fachbereich Sport und Sportförderung derzeit ein Infektionsschutz- und Zugangskonzept für die Nutzung des Hallenbadbereichs, dies setzt umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen voraus. Hierbei sollen insbesondere die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Betrieb der Freibadanlage herangezogen werden. Die mögliche Nutzung soll insbesondere den vereinssportlichen Bedarf berücksichtigen.