1. Krefeld

Kabinett beschließt Corona-Notbremse: Auch am Niederrhein kommen nächtliche Ausgangssperren

Kabinett beschließt Corona-Notbremse : Auch am Niederrhein kommen nächtliche Ausgangssperren

Jetzt ist es amtlich: Das Bundeskabinett hat laut Deutscher Presse Agentur (DPA) am Dienstagmorgen beschlossen, dass die „Corona-Notbremse“ bundeseinheitlich gezogen werden soll. Die Bürger müssen sich demnach auf geschlossene Geschäfte sowie nächtliche Ausgangsbeschränkungen einstellen.

Ab wann die Regelungen gelten, ist noch offen.

Doch was bedeutet das konkret?

In Städten und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt, sollen die Menschen in der Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr das Haus oder die Wohnung nicht verlassen dürfen. Ausnahmen gelten für Personen, die berufsbedingt unterwegs sein müssen sowie für diejenigen, die andernorts Tiere versorgen müssen.

Die „Corona-Notbremse“ sieht zudem vor, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur dann gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Liegt der Inzidenzwert einer Stadt oder eines Landkreises über der 100er-Marke, so dürfen unter anderem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen offenbar der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte,Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Auch Friseure werden weiter geöffnet bleiben dürfen.

 Auch der Sportbereich ist betroffen: Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung vonIndividualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen.

 Weitere Informationen folgen auf www.mein-krefeld.de