1. Krefeld

Gerichtsverfahren läuft weiter: Antrag des Bordellbetreibers abgelehnt

Gerichtsverfahren läuft weiter : Antrag des Bordellbetreibers abgelehnt

Mit Beschlüssen vom 2. April 2020 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag der Betreiber des Bordells an der Mevissenstraße abgelehnt, die von der Stadt Krefeld angeordnete sofortige Vollziehung der bauordnungsbehördlichen Nutzungsuntersagungsverfügungen vom 12. Dezember 2019 aufzuheben.

Die dagegen von den Bordellbetreibern erhobenen Beschwerden hat das Oberverwaltungsgericht mit den der Stadt Krefeld aktuell zugegangenen Beschlüssen vom 9. Juni 2020 verworfen.

Nachdem der Rat der Stadt Krefeld eine nachträgliche Legalisierung des Bordellbetriebes an der Mevissenstraße durch Änderung des einschlägigen Bebauungsplanes abgelehnt hatte, leitete die Stadt Krefeld die bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Bordellbetriebes ein, um rechtmäßige Zustände wiederherzustellen. In ihren Nutzungsuntersagungsverfügungen führte die Stadt Krefeld unter anderem aus, dass die zurückliegende Hinnahme des baurechtlich illegalen Geschehens kein Vollstreckungshindernis darstelle und die Stadt nicht daran hindere, ihre Verwaltungspraxis zu ändern und auf die Herstellung baurechtmäßiger Zustände hinzuwirken. Das bestehende Bordell habe insbesondere keinen Bestandschutz erlangt.

Diese Auffassung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt und betont, dass kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich sei, dass „irgendwann in der Vergangenheit einmal eine materielle Rechtmäßigkeit der untersagten Nutzung bestanden“ habe. Soweit die Bordellbetreiber vermögenswerte Dispositionen betroffen hätten, gehe dies zu ihren Lasten. Im Übrigen habe die Stadt Krefeld zurecht darauf hingewiesen, dass auf eine jahrelange rechtswidrige Nutzung nicht die Erwartung gestützt werden könne, das rechtswidrige Verhalten auch in Zukunft unbehindert fortsetzen zu

können. Im Übrigen sei die von der Stadt Krefeld gesetzte Abwicklungsfrist von drei Monaten ausreichend.

Damit ist nur noch ein Rechtsstreit über die Ablehnung der von den Betreibern des Bordells beantragten Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Die Stadt Krefeld hatte mit Bescheid vom 9. Oktober 2019 die Erteilung der beantragten Erlaubnis abgelehnt. Die Ablehnung ist darauf gestützt, dass der Betrieb den ausdrücklichen Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans widerspricht. Die Betreiber haben gegen die Ablehnungsverfügung geklagt. Über die Klage ist noch nicht entschieden.