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Stadt Krefeld setzt Maßnahmen um: Alkohol- und Bettelverbot gilt ab dem 15. März

Stadt Krefeld setzt Maßnahmen um : Alkohol- und Bettelverbot gilt ab dem 15. März

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat die Umsetzung des vom Krefelder Stadtrat beschlossenen weitgehenden Alkoholverbotes im öffentlichen Raum sowie die Einschränkungen der Möglichkeiten hinsichtlich des Bettelns in der Innenstadt vorbereitet: In Krefeld gilt ab dem 15. März 2023 ein Verbot des Alkohol- und Drogenkonsums im öffentlichen Raum im Umkreis von 100 Metern zu zahlreichen Einrichtungen und Plätzen.

Alkoholkonsum wird dann etwa auf dem Theaterplatz sowie in vielen weiteren Bereichen auch der Innenstadt verboten sein. Über die bestehenden Regeln der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) zum Betteln hinaus wird ab dem 15. März durch den Erlass einer Allgemeinverfügung auch das aktive Betteln in der Innenstadt auf und zwischen den vier Wällen verboten sein. Die Stadtverwaltung setzt damit konsequent weitere vom Rat bezüglich des „Stärkungspaketes Innenstadt“ beschlossene Maßnahmen um. Für die Gruppe der Suchtkranken eröffnet im unmittelbaren zeitlichen Kontext dieser Verbote am 13. März 2023 das Drogenhilfezentrum an der Schwertstraße 80 als Maßnahme aus dem Handlungsfeld Soziales.

„Die klare Botschaft der nun vorbereiteten Schritte ist: Die Lage in der Krefelder Innenstadt soll sich deutlich verbessern, der personell zuletzt verstärkte Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regeln konsequent kontrollieren und Verstöße ahnden. Es geht um das Zusammenspiel von Handeln und Helfen – wir wollen der Szene Einhalt gebieten, haben gleichzeitig aber auch klar definiert, an welchen Orten es Unterstützungsangebote gibt“, sagt Krefelds Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian. Er betont, dass zusätzlich zum Alkoholverbot und den Einschränkungen der Möglichkeiten des Bettelns auch ein umfangreiches Sicherheitskonzept zum Start des Drogenhilfezentrums erarbeitet worden ist, dessen Einzelmaßnahmen die Sicherheit und Ordnung für die Anlieger in den Quartieren gewährleisten sollen.

Das ab dem 15. März gültige Alkoholverbot gilt im Umkreis von 100 Metern zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Spielpunkten wie etwa Wasserspielen, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und weiteren von Kindern und Jugendlichen genutzten öffentlichen Gebäuden wie zum Beispiel der Mediothek. Ebenfalls untersagt ist der Alkohol- und Drogenkonsum im Umkreis von 100 Metern zu Eingangsbereichen von Kultureinrichtungen sowie des Hauptbahnhofes. Das Alkoholverbot wird auf dem Wege der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) umgesetzt. Eine entsprechende Beschilderung erfolgt zunächst auf Plätzen, die von der Szene besonders genutzt werden. Ausgenommen vom Verbot ist der Alkoholkonsum innerhalb zugelassener Freischankflächen etwa von Gastronomie, während der Dauer von Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen, sowie im Straßenkarneval von Altweiber bis Veilchendienstag und zu Silvester.

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Mit der neuen Allgemeinverfügung werden auch die Verbotstatbestände hinsichtlich des Bettelns konkretisiert: Verboten ist in Krefeld generell das aggressive Betteln durch hartnäckiges Ansprechen, Beleidigen, Verfolgen, Berühren, In-den-Weg-stellen oder Blockieren des Weges, dazu auch das bandenmäßige und organisierte Betteln, das verkehrlich behindernde Betteln sowie das Betteln gemeinsam mit Kindern und Tieren. Des Weiteren wird mit der Allgemeinverfügung zusätzlich geregelt, dass im Bereich auf und zwischen den vier Wällen in Krefeld – Westwall, Nordwall, Ostwall und Südwall – auch das über das stille Betteln hinausgehende aktive Betteln verboten ist. Dieses aktive Betteln liegt vor, wenn auf die Bedürftigkeit auf eine bestimmte Art und Weise aufmerksam gemacht wird, z.B. durch Verhalten wie nachhaltiges bzw. fortwährendes, auch nach Ablehnung weiterhin gezieltes Ansprechen oder Aufhalten von Dritten, sowie das Nebenhergehen bzw. das aktive Verfolgen von Dritten. Die erlaubte Form der stillen oder passiven Bettelei liegt gemäß Allgemeinverfügung vor, wenn die Person „nicht verkehrsbehindernd und ohne nachhaltigem bzw. fortwährendem, auch nach Ablehnung weiterhin gezieltem Ansprechen für eine kurze Verweildauer“ bettelt. Die Einschränkungen des aktiven Bettelns im Vier-Wälle-Bereich gelten ab dem 15. März montags bis samstags von 10 bis 20 Uhr sowie an verkaufsoffenen Sonntagen von 13 bis 18 Uhr. Die Bereiche werden durch Beschilderung entsprechend ausgewiesen.

Die vom Rat beschlossene personelle Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes ist inzwischen abgeschlossen. Alle 48 Stellen sind besetzt. Mit dem Start des Drogenhilfezentrums (DHZ) kann der Kommunale Ordnungsdienst deshalb die Maßnahmen für die dortigen Quartiere intensivieren. Besonders geschützte Bereiche wie der Albrechtplatz, die Skateranlage Voltastraße sowie das direkte Umfeld des Hauptbahnhofs werden in die Schwerpunktbestreifung des KOD aufgenommen. Bereits seit den vergangenen Monaten gibt es zahlreiche Aktivitäten zu Sicherheit und Ordnung rund um das Quartier DHZ: KOD und Polizei sind häufiger im Quartier sowie der südlichen Innenstadt in Doppelstreife unterwegs, außerdem ist die Frühstreife Obdach des KOD mit zwei Kräften täglich ab 4.30 Uhr unterwegs, wöchentlich auch gemeinsam mit den Streetworkern. Im Bezirk Mitte-Ost ist eine mobile Wache installiert worden. Die eingesetzten Dienstkräfte positionieren das Dienstfahrzeug an einem von drei vorgegebenen Einsatzorten und sind von dort aus fußläufig im direkten Umfeld unterwegs – in der Früh- und Spätschicht täglich jeweils zwischen zwei und vier Stunden. Zu den Aufgaben dieser mobilen Wache zählt das konsequente Einschreiten bei ordnungsrechtlichen Störungen, der Bürgerdialog sowie die lückenlose Dokumentation. Die Kontrollen der Kioske erfolgen anlassbezogen auch in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie Zoll, Fachbereich Gesundheit und weiteren Akteuren. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat außerdem ein Sicherheitsbündnis im Bezirk als Stadtteilkonferenz installiert, in der die Bürgerinnen und Bürger sich mit Akteuren für die Sicherheit wie Polizei, KOD, Streetworkern, Betreuern des DHZ und weiteren

Akteuren austauschen können. Ferner wird seit dem vergangenen Sommer der ruhende Verkehr intensiv überwacht.

Der KOD-Führungsdienst wird die getroffenen Maßnahmen evaluieren und lagebedingt die Einsätze anpassen. „Dabei wird es stets eine enge Abstimmung mit den Sicherheitsakteuren, den Streetworkern und den Quartiershelfern geben“, betont Ulrich Cyprian.

Hier geht es zur Bilderstrecke: Razzia auf dem Theaterplatz