1. Krefeld

68 Krefelder Corona-Kranke in Krankenhäusern

Über 700 Krefelder infiziert : 68 Corona-Patienten in Hospitälern

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Fallzahlen ist in Krefeld weiter steigend.

Am Sonntag (Stand: 0 Uhr) liegt dieser Wert bei 140 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Am Samstag lag der Wert noch bei 135, am Freitag bei 128.

Die Gesamtzahl bestätigter Fälle seit Ausbruch der Pandemie liegt in Krefeld inzwischen bei 4.705, am Samstag waren es 4.645 Fälle, am Freitag 4.587.

Rechnerisch genesen sind 3.921 Personen (Samstag: 3.876, Freitag: 3.814).

Aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind somit in Krefeld 736 Personen, 15 mehr als am Samstag, elf mehr als am Freitag.

Die Gesamtzahl aller im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorbenen Personen seit Ausbruch der Pandemie liegt weiterhin bei 48.

Deutlich gestiegen ist abermals die Zahl der Krefelder Patienten, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus in einem Krefelder Krankenhaus liegen. Waren es am Freitag und am Samstag noch 52 Corona-Patienten, so befinden sich inzwischen 68 Personen aus Krefeld mit Corona-Infektion in einer Krefelder Klinik.

Insgesamt 14 Personen liegen aktuell nach einer Corona-Infektion auf der Intensivstation, Freitag und Samstag waren es jeweils 17.

Neun Personen müssen im Krankenhaus aktuell nach einer Corona-Infektion beatmet werden (Freitag und Samstag jeweils elf).

Im städtischen Diagnosezentrum wurden bislang 36.244 Abstriche genommen, 2.857 sind noch offen. 18.095-mal war eine häusliche Quarantäne notwendig.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat am Freitag bis 20 Uhr insgesamt sieben Bußgeld- und ein Strafverfahren eingeleitet. Bei Kontrollen in hochfrequentierten Fußgängerbereichen, in denen eine Alltagsmaske verpflichtend vorgegeben ist, wurden im Bereich der Innenstadt insgesamt vier Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einem Bußgeld in Höhe von jeweils 50 Euro belegt.

An der Haltestelle Rheinstraße hielten sich drei Personen ohne die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung auf. Sie müssen Bußgelder in Höhe von jeweils 150 Euro zahlen.

Eine Person verweigerte die Herausgabe der Personalien und griff zwei KOD-Dienstkräfte mit Faustschlägen tätlich an. Dabei wurden beide Mitarbeitenden im Gesicht und an der Hand verletzt, sodass sie ihren Dienst nicht mehr fortsetzen konnten. Unter Hinzuziehung der Polizei konnten die Personalien des Mannes ermittelt werden. Diesen erwartet nun neben dem Bußgeld ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.