1. Kempen Tönisvorst

Kreis Viersen überschreitet Inzidenzwert von 50

Inzidenzwert von 50 überschritten : Sperrstunde jetzt auch im Kreis Viersen

Der Kreis Viersen hat heute, 26. Oktober 2020, durch eine Allgemeinverfügung die „Gefährdungsstufe 2“ des Landes NRW festgestellt. Damit treten neue Einschränkungen in Kraft. Bereits Ende vergangener Woche wurde die Maskenpflicht für mehrere Innenstädte festgelegt.

Am Wochenende wurde dann der zweite Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Somit gelten ab morgen, Dienstag, 27. Oktober 2020, 0.00 Uhr, weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

- In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen, es sei denn, es handelt sich um Familienmitglieder oder Personen zweier Hausstände.

- An Festen aus herausragendem Anlass, etwa Hochzeiten, außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.

- Bei öffentlichen Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, der Kreis Viersen lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.

- Sperrstunde: Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

Zusätzlich besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den ausgewiesenen Bereichen in den Städten und Gemeinden des Kreises. Gleiches gilt am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

Die Regeln treten ab morgen in Kraft. Die „Gefährdungsstufe 2“ gilt solange, bis der Schwellenwert der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

„Wir sind an einem kritischen Punkt angekommen – im Kreisgebiet, landes- und bundesweit. Jetzt muss sich jeder für den Infektionsschutz engagieren. Nur so gelingt es uns, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und Risikogruppen zu schützen. Deshalb appelliere ich eindringlich: Halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln, reduzieren Sie soziale Kontakte und bleiben Sie – wann immer möglich – zuhause“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen.

Bereits Ende vergangener Woche hatte der Kreis Viersen in Absprache mit den Kommunen die Maskenpflicht in mehreren Innenstädten verfügt:

- Kempen: Maskenpflicht in der kompletten Altstadt Kempens innerhalb des Innenstadt-Rings: Thomasstraße, Burgwall, Möhlenwall, Tiefstraße, Kuhstraße, Burgstraße, Spülwall, Wambrechiestraße, Orsaystraße, Judenstraße, Hessenwall, Donkwall, Engerstraße, Neustraße, Rabenstraße, Klosterstraße, Studentenacker, Ellenstraße, Umstraße, Buttermarkt, Moosgasse, Schulstraße, Acker, Heilig-Geist-Straße, Franziskanerstraße, Kirchgasse, Kirchstraße, An Sankt Marien, Am Propsteigarten, Patersgasse, Alte Schulstraße, Oelstraße, Postgasse, Heinrich-Reck-Gasse, Peterstraße, Arnold-Janssen-Straße, Viehmarkt, Bockengasse sowie die Parkplätze P1 – P5, P8 – P10, P12 – P15, P17

  • Traktor-Demos : Verkehrsstörungen durch Proteste der Landwirte
  • Heute ab 11 Uhr : Erneute Traktorenfahrt durch den Kreis Viersen
  • Polizei informiert die Bevölkerung : Traktordemo am Montag

- Tönisvorst: Maskenpflicht auf der Hochstraße, dem Rathausplatz und Wirichs-Jätzke in St.Tönis sowie auf dem Markt in Vorst

- Brüggen: freitags 14 Uhr bis sonntags 19 Uhr, Borner Straße Hausnummer 1-13 sowie 4 -14, Klosterstraße Hausnummer 14-78 sowie 15-81, Bruchstraße 1-9 sowie 2-10

- Nettetal: montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr, Ludbach-Passage Lobberich

- Niederkrüchten und Schwalmtal: freitags bis sonntags sowie an Feiertagen in der Zeit von 10 bis 19 Uhr für alle öffentlichen Wege und Plätze im Uferbereich des Hariksees - Gützenrather Bruch - Mühlrather Hof - Parkplatz an der Mühlrather Mühle - Am Wildpfad - Parkplatz Harikseestraße – Harikseeweg

- Viersen: keine zeitliche Einschränkung, Hauptstraße von der Dülkener Straße bis zur Heierstraße - Bahnhofstraße von der Hauptstraße bis zum Casinogarten - Rathausgasse

Die jeweiligen Städte und Gemeinden weisen auf die Maskenpflicht in den genannten Bereichen hin und überprüfen, ob sich die Menschen daran halten.