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Sicherheit beim Radeln: Musik hören gilt als „hochgefährlich“

Sicherheit beim Radeln : Musik hören gilt als „hochgefährlich“

Beim Sondereinsatz für die Sicherheit der Radler bekam auch so mancher Autofahrer „sein Fett weg“.

Nach wie vor ist die Zahl der verunglückten Radfahrer nach Auskunft der Polizei besorgniserregend. Daher hat die Kreispolizeibehörde Viersen die Bekämpfung dieser Unfälle seit Jahren zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht. An besonders unfallträchtigen Stellen kontrollierten die Einsatzkräfte sowohl Radler als auch Autofahrer.

Denn beide "Seiten", so die Unfallanalysen für den Kreis Viersen, machen Fahrfehler, die zu Unfällen führen und zwar in etwa zu gleichen Teilen. 34 mal ahndeten die Einsatzkräfte Verstöße von Radfahrern, wie zum Beispiel die falsche Nutzung von Radwegen, das hochgefährliche Nutzen von Ohrstöpseln mit entsprechender Beschallung während der Fahrt oder auch das Befahren von Fußgängerzonen. In drei Fällen gab es wegen der verbotenen und ebenfalls hochriskanten Nutzung des Smartphones ein Verwarngeld.

Generell verboten ist das Musikhören während der Fahrt übrigens nicht. Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs ADFC gilt für Radfahrer dasselbe wie für Autofahrer: Wenn die Beats aus den Boxen oder den Kopfhörern so laut sind, dass der Fahrer eine Aufforderung aus dem Lautsprecher des Streifenwagens überhört, sind die Grenzen überschritten und es wird eine Verwarnung mit zehn Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs fällig.

Gegen die motorisierten Verkehrsteilnehmer mussten die Einsatzkräfte 37-mal Verkehrsverstöße ahnden. Darunter in zwei Stunden Kontrollzeit dort sechs Verstöße wegen zu schnellen Fahrens auf der Bahnstraße in Kempen-St. Hubert. Ein 52-jähriger St. Huberter auf einem Motorroller muss mit einer Anzeige rechnen, da er in der 30 km/h-Zone mit 56 km/h "geblitzt" wurde, die anderen fünf Raser kommen mit einem Verwarngeld davon.

An anderen Stellen fielen sechs Autofahrer wegen Handynutzung und weitere wegen diverser Verstöße (Stoppzeichen missachtet, Gurtverstöße, Abbiegefehler etc.) auf.

Einen besonders dreisten Fall dokumentierten die Einsatzkräfte um 14.30 Uhr, nämlich den Dialog zwischen einer Radfahrerin und einem Autofahrer, der sich selbst zum „Verkehrspolizisten“ ernannt hatte. Der Autofahrer wurde dabei beobachtet, wie er in Süchteln auf der Grefrather Straße in Richtung Ortsmitte fuhr. Weil er nach dem Weg fragen wollte, hielt er unvermittelt auf dem Radweg an und übersah dabei eine Radfahrerin, die den Radweg ordnungsgemäß befuhr. Nur durch starkes Bremsen, fahrerisches Können und Abspringen vom Fahrrad konnte die Radfahrerin einen Zusammenstoß verhindern. Statt sich wenigstens zu entschuldigen, beschimpfte der motorisierte Zeitgenosse die Zweiradfahrerin durch das geöffnete Beifahrerfenster. Er hatte nicht bemerkt, dass seine Verbalattacken bereits von zwei Beamten des Verkehrsdienstes wahrgenommen wurden, als sie sich an seine Fahrerseite begaben, weil sie den Verkehrsvorgang beobachtet hatten.

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Die Beamten machten den Fahrer in einem „verkehrsdidaktischen Gespräch“ auf sein Fehlverhalten, unter anderem auch Fahren ohne Gurt, aufmerksam und verhängten ein Verwarngeld.