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Kempener Altstadt: Gebührensatzung sorgt für Ärger

Kempener Altstadt : Gebührensatzung sorgt für Ärger

In der Kempener Altstadt sorgt eine neue Satzung für Kritik, die Außenwerbung an den Geschäften regelt.

Heike Zimmermann ist sauer: Sie hat einen Gebührenbescheid von der Stadt bekommen und soll nun für ihren Werbeaufsteller vor dem Geschäft 107 Euro für das Jahr 2022 bezahlen, – es sei denn, sie platziert ihn direkt an der Hauswand. Dort würde er aber wenig Sinn machen, die Werbewirkung wäre praktisch nicht mehr vorhanden. Andere Händler sind noch weitaus mehr betroffen als die Goldschmiedin, beispielsweise Blumenhändler, die traditionell ihre Produkte auf Tischen vor der Ladentür präsentieren. In der Satzung ist vorgesehen, dass gebühren- und genehmigungsfrei in einem Abstand von bis zu einem Meter von der Hauswand bis zu drei verschiedene Werbeträger aufgestellt werden dürfen, etwa ein Werbeschild, ein Verkaufsaufsteller (z.B. für Postkarten) und ein Auslagetisch. Wer aber zwei oder mehr gleiche Werbeträger – beispielsweise zwei Tische und ein Werbeschild – platziert, muss zahlen, auch wenn alles direkt an der Hauswand steht. Nach Auskunft der Stadt werden dann pro Jahr 50 Euro einmalige Verwaltungsgebühr plus 38 Euro Quadratmeterpreis fällig.

„Es kommt mir nicht so sehr auf den Betrag an, sondern auf den Zeitpunkt, an dem diese Satzung in Kraft gesetzt wird“, betont Heike Zimmermann: „Mitten in der Krise bekommen die Kempener Einzelhändler, die gerade noch überlebt haben und von denen einige jetzt jeden Cent umdrehen müssen, einen solchen Bescheid.“

Sie selbst würde den Betrag lieber nutzen, „um zum Beispiel mit meiner Familie die stark betroffene Gastronomie zu unterstützen“. Nun hoffe sie, dass das Geld sinnvoll eingesetzt werde, beispielsweise um die Straßen und Plätze der Altstadt attraktiv zu halten. Denn hier liegt ein weiterer Kritikpunkt. Auf dem zentralen Platz der Altstadt, dem Buttermarkt, blickt Heike Zimmermann direkt aus ihrem Schaufenster auf ein Arrangement, das sie als „Schandfleck“ bezeichnet. Eine deutlich in die Jahre gekommene Telefonzelle, die nur selten genutzt und unzureichend gereinigt wird, ein stark verschmutzter Briefkasten und das kurz nach Beginn der Corona-Krise installierte, auf dem orangefarbenen Plastik inzwischen mit Graffiti und Dreck „dekorierte“ Handwaschbecken – „Habe noch nie gesehen, dass sich dort jemand die Hände gewaschen hat!“ – präsentieren sich als unrühmliches Trio. Dazu komme in der warmen Jahreszeit jede Menge Taubendreck, der je nach Witterung einen unangenehmen Geruch verbreite, so dass ortsansässige Gastronomen im vergangenen Jahr auf eigene Kosten eine Reinigung des Kopfsteinpflasters organisiert hätten.

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Während Handwaschbecken, Telefonzelle und Briefkasten nicht in die Verantwortung der Stadt fallen (hier seien der Verkehrsverein, die Telekom und die Post zuständig), ist das Tauben-Problem in der Verwaltung durchaus bekannt. Man versuche, mit Hinweisschildern gegenzusteuern, die das Füttern der Tiere verbieten, teilt Stadtsprecherin Johanne Muschalik-Jaskolka mit: „Wo die Tauben Nahrung finden, halten sie sich natürlich auch auf.“ Die Reinigung des Kopfsteinpflasters erfolge jedoch regelmäßig nach jedem Wochenmarkt, also zweimal pro Woche.

Was die neue Gebührensatzung angeht, habe man sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindeverbandes orientiert. Über das Aussetzen der Gebühren könne nur die Politik entscheiden, doch auch die Verwaltung befinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten oft zugunsten der Einzelhändler. So seien bislang 13 Widersprüche in Sachen Werbeaufsteller / Auslagentische eingegangen. In einem Fall wurde der Bescheid nicht geändert, drei weitere seien noch in Klärung, doch in bislang neun Fällen habe der Widerspruch bereits zu einer Anpassung der Gebühren geführt.