1. Kempen Tönisvorst

Corona im Kreis Viersen

Bei Infektion : Kontakte selbst informieren

Der Kreis Viersen begrenzt seit vergangenen Freitag die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Corona-Infizierten.

Diese seien dazu aufgerufen, sich eigenständig darum zu kümmern, teilt die Kreisverwaltung mit: „Infizierte Personen haben eine Mitwirkungspflicht und müssen ihre engen Kontakte selbstständig über die vorliegende Infektion informieren.“

Die Nachverfolgung sei auf Grundlage der NRW-Erlasse an die aktuellen Gegebenheiten angepasst worden, teilt der Kreis mit. Heißt: Zunächst werden ausschließlich besonders gefährdete Personen und Einrichtungen in den Blick genommen: Alten- und Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser und Gemeinschaftsunterkünfte.

Private Personen dagegen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, werden nur noch in einem Schnellverfahren durch das Gesundheitsamt kontaktiert und auf ein Selbstmelde-Online-Formular verwiesen. Zu finden ist es unter www.kreis-viersen.de/corona

Ein gesonderter Bescheid über den Isolationszeitraum von Infizierten erfolge generell nicht, so der Kreis weiter. Als Nachweis für den Arbeitgeber reiche der Nachweis über den positiven Test (Bürgerschnelltest/POC oder PCR-Test aus. Weiterhin informiert der Kreis darüber, dass sich haushaltsangehörige Kontaktpersonen gemäß der aktuellen Verordnung „eigenständig in häusliche Quarantäne zu begeben“ haben – die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolge nicht mehr, und auch ein Quarantänebescheid werde für die Angehörigen generell nicht ausgestellt: „Für den Arbeitgeber ist eine Kopie des positiven Befundes (Bürgerschnelltest/POC oder PCR-Test) sowie ein Nachweis über den gemeinsamen Wohnsitz ausreichend“, teilt der Kreis mit und verweist auf die aktuelle Corona-Test-und-Quarantäneverordnung.

Auch Kontaktpersonen, die nicht mit dem Infizierten in einem Haushalt leben, müssen sich demnach „eigenständig und bestmöglich für zehn Tage nach Kontakt zur infizierten Person absondern – die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr“.

Die aktuelle Test-und-
Quarantäne-­Verordnung ist unter folgendem Link zu finden: www.mags.nrw/coronavirus-­rechtlicheregelungen-nrw

Der Kreis Viersen bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, jeden nicht unbedingt nötigen Kontakt zu anderen Menschen zu meiden und darauf zu achten, ob sich für eine Corona-Erkrankung typische Symptome einstellen: „In diesem Fall sollte die Hausarztpraxis kontaktiert werden. Aufgrund der momentan hohen Auslastung bittet der Kreis Viersen von einer Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt per Mail abzusehen.“