1. Krefeld

Wildes Parken auf Hülser Markt

Wildes Parken auf Hülser Markt

Bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Ortsteil Hüls wurde auf dem Hülser Markt vermehrt ordnungswidriges Verhalten festgestellt. Autofahrer, die ihre Fahrzeuge ordnungswidrig auf dem Hülser Markt abstellen, werden mit einer Geldbuße belegt und zusätzlich bis Anfang Dezember darauf hingewiesen, dass zukünftig Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden.

Als Fußgängerzone darf der Bereich lediglich durch den Kraftfahrzeugverkehr bis 12,5 Tonnen und ausschließlich zu den Andienzeiten montags bis freitags von 8 bis 11 Uhr und 14 bis 16 Uhr befahren werden. Ein Parken auf dem Hülser Markt ist nicht statthaft und wird mit einer Geldbuße von 30 Euro geahndet. Darüber hinaus kann laut Gesetz das Entfernen des Fahrzeuges (Abschleppen) sofort vollzogen werden. Unabhängig davon darf in den gekennzeichneten Flächen der Feuerwehrbewegungszone generell kein Fahrzeug abgestellt werden, da hierdurch die Rettungswegsituation erheblich erschwert wird.

(City Anzeigenblatt Krefeld II)