1. Krefeld

Deutscher Wetterdienst warnt - viele Schulen bleiben morgen geschlossen - Zoo schließt heute um 13 Uhr: Wie schlimm wird „Sabine“?

Deutscher Wetterdienst warnt - viele Schulen bleiben morgen geschlossen - Zoo schließt heute um 13 Uhr : Wie schlimm wird „Sabine“?

Auch die Region Krefeld gerät in das Sturmfeld des Orkantiefs „Sabine“, das heute und morgen von Schottland zur norwegischen Küste zieht. In der Nacht zum Montag erwartet der Deutsche Wetterdienst (DWD) Orkanböen und Starkregen. Viele Schulen und Kitas bleiben am Montag geschlossen.

Ab heute Mittag werden am Niederrhein Sturmböen um 85 km/h der Windstärke 9 erwartet, am Nachmittag kann es sogar schwere Sturmböen der Stärke 10 geben. Das Windmaximum mit möglichen Orkanböen (über 120 km/h, das entspricht der höchsten Windstärke 12), auch bis ins Flachland, erwartet der DWD in der ersten Nachthälfte zum Montag. Am Montag soll der Sturm dann nur zögerlich nachlassen, es bleibe aber bis in den Mittwoch stürmisch, wie der DWD mitteilt. Die aktuellen Meldungen des DWD finden Sie hier: www.dwd.de/DE/Home/home_node.html

Angesichts dieser Lage haben viele Städte in Nordrhein-Westfalen Schulschließungen für den Montag bekanntgegeben, darunter auch Krefeld (für alle städtischen Schulen und Kitas), Tönisvorst (für das Michael-Ende-Gymnasium und Rupert-Neudeck-Gesamtschule) und Grefrath (GGS und Sekundarschule). Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet, können die Schulträger laut Schulministerium selbst treffen.

Den Eltern in Kempen wird empfohlen, ihre Kinder am Montag nach Möglichkeit zu Hause zu lassen. Sie dürfen eigenverantwortlich entscheiden, ob sie ihre Kinder am Montag zur KiTa bzw. Schule bringen/schicken. Aktuelle Mitteilungen zu Schulschließungen werden auf den jeweiligen Homepages der Schulen veröffentlicht.

Das NRW-Schulministerium hat alle Einrichtungen verpflichtet, eine Betreuung für Kinder einzurichten, die trotz des Sturms zur Schule kommen. Den Wortlaut finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200207/index.html

Die Lehrkräfte haben ohnehin nicht schulfrei: Sie müssen an ihrem Arbeitsplatz erscheinen - so wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Das Arbeitsrecht hat hier allerdings eine Ausnahmeregelung vorgesehen: Eine „begründete Arbeitsverhinderung“ kann vorliegen, wenn der Arbeitsweg durch schwere Sturmschäden erschwert oder unmöglich wird. Der Arbeitnehmer muss sein Fernbleiben dann allerdings rechtzeitig mitteilen, er hat für den ausgefallenen Arbeitstag keine Vergütung zu erwarten - oder der Arbeitgeber kann verlangen, dass die ausgefallene Zeit nachgearbeitet wird.

Auch der Krefelder Zoo reagiert auf die Sturmwarnung und hat bekanntgegeben, dass er aufgrund der am heutigen Sonntag bereits um 13 Uhr schließt.