1. Krefeld

Wasserleitungen in ungenutzten Geschäftsräumen spülen

NGN empfiehlt : Wasserleitungen in ungenutzten Geschäftsräumen spülen

Wegen des Coronavirus können derzeit Gebäude oder Gebäudeeinheiten über eine längere Zeit nicht genutzt werden, wie zum Beispiel Betriebe, Schulen, Vereinsheime oder Ladenlokale. Die Netzgesellschaft Niederrhein (NGN) empfiehlt, dort die Wasserleitungen regelmäßig zu spülen.

Zum Schutz des Trinkwassers seien einige Vorgaben zu beachten, so die NGN: „Um den bestimmungsgemäßen Betrieb der Leitungen aufrechtzuerhalten und damit sich in den Leitungen keine Keime bilden können, sollten diese mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, durchgespült werden.“

Dazu sollten alle Wasserentnahmestellen (Wasserhähne, Duschen, Toiletten etc.) aufgedreht bzw. die Spültaste getätigt werden.

Am besten sei es, einmal kaltes und einmal heißes Wasser so lange durch die Leitungen laufen lassen, bis eine konstante Temperatur erreicht sei, teilt die NGN mit. Dadurch werde ein vollständiger Austausch des Wassers in den Leitungen gewährleistet. Ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb könne auch durch Spülarmaturen automatisch sichergestellt werden. Es gebe verschiedene Anbieter für solche Armaturen auf dem Markt.

„Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasserinstallation in einem Gebäude ist diese am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren“, so die NGN weiter. „Wenn lediglich eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen ist, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Vor der Wiederinbetriebnahme der Leitungen gilt auch hier: Zunächst alle Entnahmestellen vollständig öffnen und das Wasser bis zum Erreichen einer konstanten Temperatur abfließen lassen.“

Detaillierte Informationen und Tipps rund um die Sicherheit des Trinkwassers bietet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) auf seiner Internetseite unter www.dvgw.de/themen/wasser/verbraucherinformationen/trinkwasser-installation