1. Krefeld

In Parks gilt sie nicht mehr für Radler und Sportler: Stadt Krefeld verlängert Maskenpflicht

In Parks gilt sie nicht mehr für Radler und Sportler : Stadt Krefeld verlängert Maskenpflicht

Die Stadt Krefeld verlängert angesichts der deutlich über dem Wert von 200 liegenden Sieben-Tage-Inzidenz und wegen der angespannten Situation in den Krankenhäusern per Allgemeinverfügung die Maskenpflicht in den stark frequentierten Innenstadtbereichen und Fußgängerzonen bis zunächst 14. Mai.

Dies gilt auch für die seit Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasste Maskenpflicht in den definierten Parks und Grünanlagen. Hier hatte sich die Stadt Krefeld nach erneuter Beratung dazu entschlossen, dass Jogger, Radfahrer und andere Individualsportler in Parks und Grünanlagen keine Maske mehr tragen müssen. An der Maskenpflicht für alle übrigen Passanten in den festgelegten Parks wurde weiter festgehalten. Sie gilt nun ebenfalls bis zum 14. Mai.

Die Maskenpflichtzonen in Krefeld sind auf einer Karte im Internet dargestellt. Die entsprechenden Informationen und diese Karte sind zu finden unter https://www.krefeld.de/de/presse/regelungen-rechtliches/. Die Allgemeinverfügungen werden im Amtsblatt Nummer 16b am 26. April bekanntgemacht (www.krefeld.de/amtsblatt)