1. Krefeld

Hallenmiete: Stadt: "Keine rückwirkenden Gebühren für Vereine"

Hallenmiete : Stadt: "Keine rückwirkenden Gebühren für Vereine"

Die Krefelder Sportstättenverwaltung muss Steuern nachzahlen. Diese sollen nicht auf die Vereine umgelegt werden, betont die Stadt. Teuer wird es trotzdem: 2017 sollen die Hallenmieten um 20 Prozent steigen.

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass sie nicht beabsichtigt, höhere Steuern im nachhinein auf die Sportvereine umzulegen. Die Beträge muss die Stadt Krefeld nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Sportstättenverwaltung rückwirkend an das Finanzamt entrichten.

"Eine Umlage der Nachzahlungen auf die Krefelder Sportvereine ist und war nicht vorgesehen", betont Sportdezernent Thomas Visser. Die im Raum stehenden Nachzahlungen der Umsatzsteuer für 2007 bis 2016 würden "in vollem Umfang von der Stadt getragen und nicht an die Vereine weitergereicht".

Mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit muss die Stadt für die Entgelte zur Nutzung der Sportstätten durch gemeinnützige, ortsansässige Organisationen und Vereine des Stadtsportbunds einen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent abführen, statt bislang sieben Prozent.

Zahlen muss das letztlich der Verbraucher. Die Verwaltung hat der Politik vorgeschlagen, die Änderung des Entgelttarifs für die Sportstätten mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zu beschließen. Es geht um eine Anpassung der Entgelttarife an den höheren Steuersatz und die "allgemeinen Kostensteigerungen" (zuletzt waren die Gebühren 2012 gestiegen).

Dafür hat die Verwaltung für Vereine eine Steigerung um 20 Prozent vorgeschlagen. Die übrigen, schon immer mit dem erhöhten Steuersatz belegten Tarife für die anderen Nutzer, sollten um zehn Prozent angehoben werden. Nun hat die Politik das Wort.