1. Krefeld

Polizei fasst "Parcourer" auf Firmengelände

Polizei fasst "Parcourer" auf Firmengelände

Am Samstag haben sich zwei Jugendliche unbefugt Zutritt zu einem Firmengelände verschafft. Die Polizei nahm sie in Gewahrsam.

Gegen 16.15 Uhr hat eine Zeugin zwei männliche Jugendliche (16 und 17 Jahre) beobachtet, die über den Zaun eines Firmengeländes auf dem Grüner Dyk geklettert sind. Sie informierte die Polizei. Die Beamten umstellten das Gelände. Die Jugendlichen flüchteten zunächst vom Dach auf das Gelände in Richtung Gahlingspfad und versteckten sich, kamen jedoch kurze Zeit später freiwillig aus ihrem Versteck. Sie erklärten den Beamten, dass sie auf dem Gelände "Parcouren" wollten. Die Beamten nahmen sie vorläufig in Gewahrsam. Die Jugendlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch.

Der Name Parkour leitet sich ab vom französischen Begriff "parcours du combatant", dem klassischen Hinderniskurs beim Militärtraining. Auch bei der Sportart Parkour muss der Traceur — so die Bezeichnung der Läufer — eine Strecke mit Hindernissen möglichst schnell und effizient meistern, allerdings befinden sich diese nicht in der freien Natur , sondern im alltäglichen Großstadtdschungel.

Die Polizei warnt: Das unbefugte Betreten von Privatgeländen stellt eine Straftat dar und kann gefährlich sein. Für sportliche Aktivitäten hält die Stadt ausreichende Angebote vor.