1. Krefeld

Pleiten, Pech und Abzocke: So schützen sich Urlauber vor Horror-Reisen

Pleiten, Pech und Abzocke : So schützen sich Urlauber vor Horror-Reisen

Wenn die schönsten Tage im Jahr zum Horrortrip werden, ist das alles andere als erholsam. Baustelle mit Baulärm direkt vor dem Hotel, unhygienische Zimmer, defekte Klimaanlage, verdorbenes Essen – das wünscht sich niemand. Aber wenn es doch passiert? Welche Rechte haben Urlaubsreisende, wenn im Urlaub alles schiefläuft?

Gebucht ist gebucht, dachte sich ein Paar aus Großbritannien, das lange im Voraus ihre Hochzeitsreise gebucht hatte. Drei Tage nach der Hochzeitsfeier sollte es nach Kroatien gehen. Doch plötzlich wurde der Flug vorverlegt, und zwar genau auf den Tag ihrer Hochzeit. Das Reiseunternehmen zeigte sich wenig hilfsbereit, bot aber nach langem Hin und Her die Verlegung der Reise um sechs Tage nach hinten an. Jedoch hatte das Hochzeitspaar ihren Jahresurlaub bereits ausgeschöpft, und so blieb ihnen nichts anderes übrig, als die Tage nach der Hochzeitsfeier bis zur Abreise arbeiten zu gehen, damit die Urlaubstage nach hinten verlegt werden konnten. Dieses Planungschaos direkt vor der Hochzeit war für das junge Paar alles andere als angenehm, die Flitterwochen standen unter keinem guten Stern. Da es schwierig geworden wäre, kurzfristig eine andere Reise zu buchen und die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage gegen den Reiseveranstalter nicht absehbar waren, ließ sich das Paar auf die geänderten Reisezeiten ein und nahm die Unannehmlichkeiten in Kauf.

Fluggastrechte wahrnehmen

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs bekam eine Familie die Kosten vom Reiseveranstalter für einen eigens gebuchten Rückflug erstattet, weil sich abzeichnete, dass sich der ursprünglich gebuchte Rückflug um mehr als zwei Stunden verzögern würde. Fluggesellschaften sind laut EU-Fluggastrechte-Verordnung dazu verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen, wenn sie für Annullierungen, Umbuchungen oder Verspätungen verantwortlich sind. Allerdings dauert es oft lange, bis man seine Rechte durchsetzen kann, denn die Fluggesellschaften zahlen oft nicht freiwillig. Man kann Hilfe von Fluggastportalen wie Fairplane oder Flightright erhalten. Auch Sofortzahlungen für Entschädigungen werden angeboten, für die man aber meist hohe Abzüge in Kauf nehmen muss – teilweise über 40 %! Über Schlichtungsstellen kann man ohne jegliche Gebühren zu seiner Entschädigung kommen, muss allerdings länger darauf warten. Für Reisende, die in Vorleistung treten müssen, um beispielsweise einen Ersatzflug zu buchen, ist das nicht nur ärgerlich, sondern reißt mitunter ein großes Loch in die Urlaubskasse. Trotzdem ist es oft günstiger, das Konto zu überziehen oder sich beispielsweise durch einen Minikredit kurzfristig Geld zu beschaffen, wer auf dem Konto keine Reserven mehr zur Verfügung hat.

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Reiseveranstalter pleite – was nun?

Im Fall der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook haben Reisende mit Insolvenzsicherungsschein jedoch die Möglichkeit, ihre bereits begonnene Reise fortzusetzen. Die Zurich Versicherung gewährleistet die Übernahme der Hotel- und Rückreisekosten. Wer eine Reise mit Abreisedatum bis zum 31. Oktober gebucht hat, kann die Reise nicht antreten, selbst wenn sie bereits bezahlt oder zumindest angezahlt wurde. Reisen mit Abreisedatum danach können noch auf eine Einigung mit der Insolvenzversicherung hoffen, allerdings können gebuchte Reisen derzeit nicht storniert oder geändert werden. Allgemein gilt: Die Insolvenzversicherung tritt bei Pauschalreisen ein, bei gebuchten Einzelleistungen jedoch nicht. Wer also nur das Hotel über den insolventen Reiseveranstalter gebucht hat und selbst anreist, geht leider leer aus. Dass alle Opfer der Thomas-Cook-Pleite entschädigt werden, scheint unwahrscheinlich. Die gesetzliche Haftung für Pauschalreisen liegt bei insgesamt 110 Millionen Euro. Um alle Ansprüche zu entschädigen, wäre nach Berechnungen des Verbands unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) eine Summe von insgesamt rund 300 bis 400 Millionen Euro nötig.

Ärger am Urlaubsort

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Im Fall der Thomas-Cook-Pleite haben Hoteliers versucht, ihre Ansprüche bei den Reisenden direkt durchzusetzen und sie zur Zahlung der entstandenen Kosten aufgefordert, teilweise wurden die Reisenden sogar festgehalten. In solchen Situationen sollten die Gäste die Polizei vor Ort kontaktieren und sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat am Urlaubsort wenden. Sollte man dennoch gezahlt haben, unbedingt quittieren lassen, damit man die Beträge über die Insolvenzversicherung zurückholen kann. In vielen Notsituationen hilft auch das Bundesamt Europa, Integration und Äußeres weiter.

Wer eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter bucht, muss sich in der Regel zunächst mit dem Reiseleiter vor Ort in Verbindung setzen, wenn es Probleme gibt, egal welcher Art. Oft kann man auch schon anhand der Angaben im Reisekatalog erkennen, was einen vor Ort erwartet, denn die Beschreibungen werden manchmal so geschickt formuliert, um damit bestimmte Eigenschaften zu verschleiern. Wenn der Pool beheizbar ist, muss das noch lange nicht bedeuten, dass er auch tatsächlich beheizt wird. Eine „gute Verkehrsanbindung“ kann auch bedeuten, dass man mit belebtem Verkehr rechnen muss. Offensichtliche Mängel sollte man aber auf jeden Fall unmittelbar anzeigen und Beweise anhand von Fotos sichern, damit man später seine Ansprüche auch erfolgreich durchsetzen kann. Gerne und immer wieder wird auch versucht, Urlauber eiskalt abzuzocken. Viel zu teure Restaurantrechnungen oder der Verkauf von Waren, die noch nicht einmal die Hälfte wert sind, sind noch die kleineren Übel. Wenn Urlauber, die zum Beispiel in Bulgarien im Auto unterwegs sind, von der Polizei angehalten werden, weil sie angeblich eine Ordnungswidrigkeit begangen haben sollen, ist die Verunsicherung groß. Da die vermeintlichen Polizisten für den angeblichen Verstoß gleich Bares kassieren wollen, zahlen Touristen meist aus Angst vor weiteren Folgen den eingeforderten Betrag. Dabei dürfen echte bulgarische Polizisten gar kein Bargeld verlangen. Will heißen: Hier sind Betrüger unterwegs, die sich als Polizisten verkleidet nur auf das Geld von Urlaubern abgesehen haben. Daher immer Dienstausweis vorzeigen lassen, damit man auf diese Masche nicht hereinfällt. Nicht nur in Bulgarien treiben falsche Pannenhelfer ihr Unwesen. Deren Fahrzeuge sehen sogar den echten Pannenhilfe-Fahrzeugen täuschend ähnlich. Sie setzen sogar Störsender ein, damit man daran gehindert wird, den echten Pannendienst anrufen zu können.

Urlauber werden oft auch bei Mietwagen übers Ohr gehauen. Daher sollte man diese am besten vor der Reise in Ruhe zuhause buchen und auf das Kleingedruckte achten. Insbesondere bei Zusatzversicherungen unbedingt genauer hinschauen. Ärger gibt es häufig auch bei Unfällen oder Schäden, die bereits vorher vorhanden sind, aber dem Mieter in die Schuhe geschoben werden. Daher immer alles genau bei der Fahrzeugübergabe checken und Schäden protokollieren. Nicht selten behalten Autovermietungen im Ausland die Kaution ein, obwohl keine Schäden verursacht wurden und das Fahrzeug vollgetankt zurückgegeben wurde. Daher sollte man sich immer die einwandfreie Rückgabe des Fahrzeugs schriftlich bestätigen lassen. Oft trifft man aber bei der Rückgabe nicht auf einen Mitarbeiter der Autovermietung und wirft nur einfach den Autoschlüssel in den Briefkasten. Daher am besten vorher nach den Öffnungszeiten erkundigen oder Beweise durch Fotos sichern und Tankquittungen aufheben. Zwar ist es oft mühselig, die Kaution im Nachhinein zurückerstattet zu bekommen, man kann jedoch auch bei einem Vermieter buchen, der den Vertrag nur blockt und nach Rückgabe sofort wieder freigibt.

Gebührenfalle Wechselkurs

Wer Geld im Ausland wechselt, kann ebenfalls ganz schön abgezockt werden. Wer gefragt wird, ob er beim Bezahlen mit Kreditkarte in Euro abrechnen will, sollte hellhörig werden. Denn die Wechselkurse im Ausland sind oft sehr viel schlechter als in Deutschland bei der Heimatbank. Deshalb bezahlt man am besten in der Auslandswährung und nutzt damit die Umrechnung durch die eigene Bank zuhause, womit man in der Regel günstiger fährt. Auch an Geldautomaten schnappt die Gebührenfalle zu. Oft werden hohe Kosten für Barabhebungen in Auslandswährung abgerechnet. Auch hier gilt: Nicht sofort in Euro umrechnen lassen, wenn man Geld abhebt. Bei einigen Banken kann man innerhalb Europas auch kostenlos Bargeld am Automaten erhalten, allerdings nur begrenzt. Immerhin, für den Urlaub sind beispielsweise vier Barabhebungen im europäischen Ausland ausreichend. Besser ist eine Kreditkarte, bei der keine Gebühren anfallen, wenn man im europäischen Ausland bezahlt.