1. Krefeld

Wegen Virusvariante Omikron: Neue Regeln bei Beisetzungen

Wegen Virusvariante Omikron : Neue Regeln bei Beisetzungen

Zur Reduzierung der Infektionsgefahren durch die Omikron-Virusvariante gelten ab sofort folgende Personenzahlen für die Trauerhallen auf den Krefelder Friedhöfen: Hauptfriedhof Trauerhalle 28 Plätze, Hauptfriedhof Krematorium 18 Plätze, Friedhof Bockum 21 Plätze, Friedhof Elfrath 46 Plätze, Friedhof Fischeln 30 Plätze, Friedhof Gellep-Stratum 14 Plätze, Friedhof Hüls 12 Plätze, Friedhof Linn 12 Plätze, Friedhof Oppum 16 Plätze, Friedhof Traar 10 Plätze, Friedhof Uerdingen 18 Plätze.

Die bereits geltenden Regelungen aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung haben weiterhin Bestand. Für die Nutzung der Trauerhallen im Rahmen von Trauer- oder Gedenkfeiern sind medizinische Masken, unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands, auch am Sitzplatz zu tragen. Zu den medizinischen Masken zählen OP-Masken, FFP2-Masken und vergleichbare Masken (KN95/N95). Kinder unter 14 Jahren müssen zumindest Alltagsmasken tragen, wenn es medizinische Masken nicht in passender Größe gibt.

Der Kommunalbetrieb Krefeld bittet die Angehörigen, die Trauerfeierlichkeiten und Beisetzungen im engsten Familienkreis durchzuführen und auf die Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln zu achten.