1. Krefeld

Neue Infektionen in Krefelder Kitas und Schulen

Das Corona-Update für Krefeld : Quarantäne-Brecher aufgeflogen

Neue Corona-Fälle in Kitas und Schulen. 12 Krefelder liegen wegen Corona auf der Intensivstation, neun werden beatmet. In Krefeld bleibt es vorerst in den Schulen beim Distanzlernen.

Die Gesamtzahl bestätigter Corona-Fälle ist mit Stand vom Mittwoch, 12. Mai (0 Uhr), um 53 auf 10.997 angestiegen.

Aktuell infiziert sind 528 Personen, am Vortag waren es 540 Personen.

Genesen sind inzwischen 10.302 Personen, 63 mehr als am Vortag.

 Aus aktuellem Anlass macht der städtische Fachbereich Schule auf die Regelungen bezüglich der Schulöffnungen aufmerksam, die durch § 28b des Infektionsschutzgesetzes ("Notbremse") definiert sind.

Die Sieben-Tage-Inzidenz muss demnach an fünf Werktagen hintereinander unter 165 liegen. Dann stellt die nach Landesrecht zuständige Stelle – für Krefeld wäre dies das NRW-Gesundheitsministerium – förmlich per Allgemeinverfügung fest, ab wann dieser Tatbestand gegeben ist. Bei einer Inzidenz von unter 100 ist für Schulen dann vollständige Präsenz möglich, ab 100 und unter 165 ist nur Wechselunterricht zulässig.

Das Land hat ergänzend in §1 Absatz 14 der Corona-Betreuungsverordnung geregelt, dass Veränderungen grundsätzlich am ersten Montag nach dem Datum der Feststellung der Allgemeinverfügung gelten.

Konkret für Krefeld heißt das: In der kommenden Woche bleibt es auf jeden Fall bei der bisherigen Unterrichts- und Betreuungsform – überwiegend Distanzlernen.

Ausnahmen gelten im Wesentlichen lediglich für Abschlussklassen, Betreuungsangebote für die Jahrgänge 1 bis 6. Spezielle Sonderregelung gibt es für Berufskollegs und Förderschulen. Die Schüler dieser Schulformen beziehungsweise deren Eltern werden gebeten, die jeweiligen Unterrichts- und Betreuungsangebote unmittelbar mit ihrer Schule zu klären.

Neu ist seit 10. Mai, dass nun auch jahrgangsunabhängig Schüler für zwingend notwendige Klausuren und Klassenarbeiten in Präsenz in die Schule kommen müssen – dazu ist vorher ein Schnell- oder Selbsttest zwingend.

Eine Veränderung wird es wegen der Pfingstferien frühestens ab Mittwoch, 26. Mai, geben. Dafür müsste das Land NRW bis Pfingstsonntag, 23. Mai, amtlich feststellen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Sollte die amtliche Feststellung bis zum 23. Mai nicht vorliegen, erfolgt eine Umstellung des Unterrichtsbetriebes frühestens ab Montag, 31. Mai.

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In den Krankenhäusern liegen nach einer Corona-Infektion aktuell 37 Personen aus Krefeld, von ihnen zwölf auf der Intensivstation, neun dieser Patienten werden beatmet.

In eine Quarantäne haben sich, freiwillig oder behördlich angeordnet, bisher 31.995 Personen begeben.

Bisher wurden 50.967 Erstabstriche vorgenommen, 345 davon sind offen.

Aus den Bereichen Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Schulen werden neue Corona-Fälle gemeldet.

An der Kita Maria Waldrast sind sechs weitere Covid-Fälle aufgetreten. In der Kita Wilhelmstraße wurde im Rahmen der Pool-Lolli-Testung ein Fall nach PCR-Einzeltestung bestätigt. Für zehn enge Kontaktpersonen wurde häusliche Absonderung angeordnet. Jeweils einen Corona-Fall gibt es außerdem in der Kita St. Josef und in der Josefsschule. Die Kontaktpersonen sind entsprechend informiert worden.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat die Einhaltung der Corona-Regeln sichergestellt. Die Kontrolle der von 22 bis 5 Uhr geltenden Ausgangssperre erfolgte gemeinsam mit der Polizei.

90 Personen trafen KOD und Polizei insgesamt im öffentlichen Raum an. Gegen 21 Personen mussten Bußgeldverfahren in Höhe von jeweils 250 Euro eingeleitet werden, da diese keine gewichtigen Gründe zum Ausgang glaubhaft machen konnten.

Die weiteren Personen konnten gewichtige Gründe glaubhaft vortragen, die zum Ausgang berechtigen.

Der KOD kontrollierte ferner bei 33 Personen, ob sie die Quarantänepflicht einhalten. Drei Personen konnten nicht zuhause angetroffen werden. Gegen diese Personen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der KOD traf außerdem in hochfrequentierten Fußgängerbereichen insgesamt sieben Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung an, obwohl dort eine Maske verpflichtend vorgesehen ist. Die Verstöße werden mit einem Bußgeld von jeweils 50 Euro geahndet.