1. Krefeld

Kinder aus dem zweiten Stockwerk geworfen: Mutter bleibt vorerst in Psychiatrie

Kinder aus dem zweiten Stockwerk geworfen : Mutter bleibt vorerst in Psychiatrie

Der Fall rief Entsetzen hervor: Eine 34-jährige Hülserin hatte im Juni ihre drei kleinen Kinder aus dem Fenster des zweiten Obergeschosses auf die Straße geworfen. Nun stand die Mutter vor Gericht.

Zwar lautete die Anklage auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Doch das Verfahren vor dem Landgericht Krefeld am letzten Mittwoch zielte auf die Frage ab, ob die 34-jährige Mutter weiterhin in einer psychiatrischen Anstalt verbleiben soll. Dorthin war sie nach der Tat am 13. Juni eingeliefert worden. Denn die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zur Tatzeit unter einer "paranoiden Schizophrenie" litt und nicht schuldfähig war.


In den Morgenstunden des 13. Juni hatte die Hülserin ihre Kinder aus dem Schlaf geholt und sie aus dem Fenster ihrer Wohnung auf den Gehweg geworfen. Die Fallhöhe betrug rund acht Meter.


Die Kinder waren sechs, vier und drei Jahre alt. Die beiden Mädchen und der Junge überlebten den Sturz, trugen aber Knochenbrüche, Quetschungen und Blutungen davon. Nach der Tat versuchte die Mutter, sich selber das Leben zu nehmen, indem sie sich die Pulsadern aufschnitt.


Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Absicht, die Kinder zu töten, aus einem "wahnhaften Erleben" heraus geboren worden ist.


Der Fall erregte in Hüls und darüber hinaus verständlicherweise großes Aufsehen. Zumal das Leben der Familie vor der Tat als intakt wahrgenommen worden war. Auch zum Prozessauftakt am Mittwoch vor der 2. Großen Strafkammer erschienen viele Medienvertreter, darunter von Funk und Fernsehen.


Doch mussten sie ebenso wie die wenigen Zuschauer schon bald die Verhandlung verlassen. Denn die Rechtsanwältin der Angeklagten beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit. Schließlich kämen persönliche Themen zur Sprache, deren Veröffentlichung den Betroffenen zum Nachteil gereichen könnten. Der Staatsanwalt wollte die Begründung nicht nachvollziehen, doch die Richter gaben dem Antrag statt.


Erwartungsgemäß entschied das Gericht, dass die Angeklagte weiterhin in der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Krankenhauses verbleiben muss.
Dort wird sie entsprechend ihrer Krankheit behandelt und soll dem Vernehmen nach an der Behandlung auch positiv mitwirken. "Sie ist auf einem guten Weg", bestätigt Christian Tenhofen, Pressedezernent des Landgerichtes. Deshalb wäre es sogar denkbar gewesen, dass das Gericht eine Bewährung ausgesprochen hätte. Doch war der Fall dazu wohl noch zu frisch und zu schwerwiegend.

  • Öffentlichkeit ausgeschlossen : Prozess: Eigene Kinder aus dem Fenster geworfen
  • Krefeld: Angeklagter räumt Tat ein / Prozess wird am Freitag fortgesetzt : Bluttat mit 114 Messerstichen
  • Räuber fordert 100 Euro : Maskierter bedroht Zehnjährigen mit Messer


Der zwangsweise Aufenthalt in der Psychiatrie muss nun Jahr für Jahr überprüft werden. Kommen Mediziner und Richter zu dem Schluss, dass die Mutter von ihrer Krankheit geheilt ist, darf sie auch wieder nach Hause zu ihrer Familie. Eine erneute Gerichtsverhandlung erfolgt dann nicht mehr. "Juristisch ist der Fall abgeschlossen", erklärt Tenhofen.
Wohl auch menschlich: Denn den Kindern geht es nach Kenntnis des Gerichtes soweit wieder gut. Die Verletzungen sind wohl ausgeheilt. Auch scheinen sie keine Erinnerungen an den Sturz zu haben. Traumata ergaben sich offenbar nicht.