1. Krefeld

Kanzlerin und Ministerpräsidenten haben weitere Maßnahmen beschlossen: Lockdown wird bis 14. Februar verlängert

Kanzlerin und Ministerpräsidenten haben weitere Maßnahmen beschlossen : Lockdown wird bis 14. Februar verlängert

Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert. Damit bleiben der Einzelhandel, die Gastronomie sowie Freizeit- und Sporteinrichtungen weiter geschlossen. Dies haben am Dienstagnachmittag Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten entschieden.

In einer digitalen Konferenz wurden zudem weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Der Corona-Gipfel läuft noch. Offenbar diskutieren die Teilnehmer sehr intensiv über das Thema Schulen und Kitas.

Weiterhin gelten soll: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Neu: In Geschäften sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln sollen es für die Bürger eine Pflicht zum Tragen „von medizinischen Masken“ geben. Ob dazu auch die handelsüblichen „OP-Masken“ zählen, ist noch nicht bekannt.

Oberstes Ziel sei es, weiterhin die Kontakte zu reduzieren. Auch im öffentlichen Personenverkehr. Dies jedoch nicht ausschließlich durch direkte Maßnahmen. sondern durch die „weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten“ und die „Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten“.

Auch die „Homeoffice“-Regelungen sollen ausgeweitet werden. Die Arbeitgeber müssen nun ihren Beschäftigten die Arbeit von Zuhause erlauben. Wo das Arbeiten im Homeoffice nicht möglich ist, keine Mindestabstände eingehalten werden können, sollen offenbar Masken für die Mitarbeiter bereitgestellt werden.

Für Alten und Pflegeheime“ sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. So wird es eine FFP2-Maskenpflicht für die Mitarbeiter geben. Diese gilt „beim Kontakt mit den Bewohnern“. Zudem sollen das Personal, als auch Besucher, konsequent getestet werden.

Fest stehen soll auch: Gottesdienste sollen nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt sein: Mindestabstand (1,5 Meter), Maskenpflicht, Gesangsverbot.