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Stadt reagiert auf gestiegene Zahlen: Krefelds Krisenstab tagt am Montag

Stadt reagiert auf gestiegene Zahlen : Krefelds Krisenstab tagt am Montag

Die Stadt Krefeld überschreitet am Sonntag, 18. Oktober, mit 29 neuen Corona-Infektionsfällen (im Vergleich zu Samstag) erstmals den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 1.232 (Samstag 1.203) Krefelder positiv auf das Virus getestet worden.

Die Inzidenz-Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt damit laut Robert-Koch-Institut (RKI) für Krefeld bei 60,7 (Stand 18. Oktober). Spezielle „Hotspots“ konnten dabei nicht festgestellt werden. Gemäß Paragraf 15a der seit 17. Oktober in Kraft getretenen aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gelten am ersten Werktag des Überschreitens von Grenzwerten besondere Regelungen. Dies könnte demnach voraussichtlich ab Montag, 19. Oktober, in Krefeld der Fall sein. Der Krisenstab wird sich am Montagmorgen im Rathaus zu einer Sondersitzung treffen.

Bleibt der 7-Tage-Inzidenzwert für Krefeld oberhalb der 50er-Marke, bedeutet das, dass in Krefeld ab Montag die von der Landesregierung festgelegte Sperrstunde und das Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr gelten. Sämtliche gastronomische Betriebe müssen folglich in dieser Zeit schließen. Außerdem dürfen sowohl gastronomische Betriebe, als auch Tankstellen, Kioske und Trinkhallen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen. Zudem dürfen sich statt bisher zehn nur noch fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Außerdem gilt dann eine über die bisherigen Regelungen der Stadt Krefeld hinausgehende Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf Wochenmärkten eine Maskenpflicht überall im öffentlichen Raum, wo Abstände nicht einzuhalten sind. Dazu gehören beispielsweise Trödelmärkte oder Flohmärkte.

Ab einer Inzidenz von 50 sind zudem Feste in Familien- und Freundeskreis in der Öffentlichkeit auf zehn Personen beschränkt. Veranstaltungen dürfen zudem nur noch mit maximal 100 Personen stattfinden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Feiern im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfinden. Mit einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept kann die Teilnehmerzahl nach Genehmigung durch die zuständige Behörde auf bis zu 250 Personen erhöht werden.