1. Krefeld

Konten außer Konrolle

Wohnungseigentum: : Konten außer Kontrolle

Wohnen im Eigentum e.V. fordert Konten-Kontrollrechte für Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsgesetz.

Forderungen nach mehr Sicherheit und Transparenz für die Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) werden am Dienstag in Berlin diskutiert. Hierzu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Vertreter der Wohnungseigentümer, der Kreditwirtschaft und der Verwalterverbände eingeladen. Die Position der Wohnungseigentümer vertritt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE), dessen Aktionen zum Zahlungskontengesetz den Anlass für dieses Verbändegespräch gegeben hat.

"Das Geld der Wohnungseigentümer nehmen die Banken und Sparkassen gerne entgegen, sind dies doch insgesamt Beträge in Milliardenhöhe bei schätzungsweise 1-2 Mio Bankkonten. Trotzdem erhalten sie von den Banken und Sparkassen - selbst in Krisenfällen - meistens keine Auskünfte über ihre Kontensituation", schildert WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich das zu lösende Problem. Die Kreditinstitute mauern, weil sie allein den Verwalter als ihren Kunden und Vertragspartner ansehen, Anfragen von Eigentümern wohl lästig sind. Und sie kommen damit durch, solange Wohnungseigentümer keine gesetzlich festgelegten Auskunfts- und Informationsrechte gegenüber den Kreditinstituten haben. "Uns liegen unzählige Berichte von Eigentümern vor, die belegen, dass Banken oder Sparkassen die Unterstützung verweigerten, obwohl es darum ging, Unregelmässigkeiten bei der Führung ihrer Konten, unnachvollziehbar hohe Ausgabe oder Ähnliches aufzukären. Die Wohnungseigentümer bleiben dann manipulativen Verwaltern ausgeliefert."

Viele Geldinstitute führen WEG-Konten zudem noch immer als Treuhandkonten auf den Namen der Verwaltung. Heinrich kritisiert: "Das führt bei Verwalter-Insolvenz nicht selten dazu, dass die WEG-Gelder in die Insolvenzmasse eingehen, und es begünstigt Veruntreuungen. Dann verlieren die Wohnungseigentümergemeinschaften schlimmstenfalls ihre angesparten Rücklagen - also ihr Vermögen und ihre Liquidität." Drastisches Beispiel hierfür ist der Fall einer Bonner Verwaltung, die WEGs um insgesamt rund 4,6 Millionen Euro betrogen hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dazu seit Ende 2013, und die Sparkasse KölnBonn hüllt sich seitdem in Schweigen, anstatt die WEGs bei der Recherche ihrer Restmittel zu unterstützen.

"Verbraucherschutz sieht anders aus", so die WiE-Geschäftsführerin, "doch ohne klare gesetzliche Vorgaben ändert sich hierbei wohl nichts." Das Wohnungseigentumsgesetz sieht keine Kontenkontrollrechte für Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümer vor. Verweigern die Kreditinstitute ihre Unterstützung, müssen Wohnungseigentümer erst vor Gericht gehen, um Transparenz zu erhalten. "Es ist inkonsequent, dass Beiräte nach dem Gesetz zwar die Jahresabrechnungen überprüfen sollen, ihnen aber keine Kontrollrechte bei den Kreditinstituten zugestanden werden", kritisiert Heinrich weiter. "So bleiben sie der Informationspolitik der Verwaltungen ausgeliefert. Dies muss sich dringend ändern."

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WiE fordert, die Pflicht zur Anlage von WEG-Geldern auf Eigenkonten mit der WEG als Kontoinhaberin im Wohnungseigentumsgesetz zu verankern. Außerdem sollen Geldinstitute verpflichtet werden, Wohnungseigentümern durch entsprechende Dienste und Informationen die Kontrolle ihrer Konten zu ermöglichen.

"Wir müssen leider draußen bleiben" - mit dieser Aktion hatte WiE Anfang des Jahres im politischen Berlin viel Wirbel gemacht. Mit über 2.000 Mails an Bundestagsabgeordnete hatten Wohnungseigentümer die Forderungen von WiE untermauert, die Probleme aus eigener Sicht geschildert und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Das Ergebnis: Zwar wurden die Vorschläge von WiE nicht in das Zahlungskontengesetz aufgenommen, doch sicherten Politiker und die Verwaltung die weitere Prüfung der Kontensituation von WEGs zu. So ist das jetzt stattfindende Verbändegespräch der erste Schritt hin zu einer von WiE als unerlässlich erachteten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.