1. Krefeld

1. Große Strafkammer eröffnet Prozess wegen Mordes an Rentner: Heimtückisch, aus Habgier

1. Große Strafkammer eröffnet Prozess wegen Mordes an Rentner : Heimtückisch, aus Habgier

Vor der 1. großen Strafkammer begann heute der Prozess um den Mord an Hans Werner L.

Die fünf Angeklagten schweigen. Weder sie selbst noch ihre Anwälte wollen sich zum Tatvorwurf äußern.


"Heimtückisches" Vorgehen hat die Staatsanwältin ihnen gerade vorgeworfen. "Aus Habgier" hätten sie den Tod des 79-jährigen Krefelders Hans Werner L. verursacht. In dessen Wohnung hätten sie Antiquitäten im Wert von mehreren hunderttausend Euro vermutet.


Das Medieninteresse ist groß. Als die Angeklagten am Dienstagmorgen um 9 Uhr in den Sitzungssaal 167 geführt werden, sehen sie sich Fotolinsen und Fernsehkameras gegenüber. Mit Kladden und Postpaketen schützen sie ihre Gesichter, solange die Presseleute im Raum sind. Dann eröffnet die Vorsitzende Richterin die Verhandlung.
Zunächst stellt sie die Personalien fest.

Vier Männer und eine Frau sitzen auf den beiden Anklagebänken. Bis auf Iwona G., die angibt, staatenlos zu sein, sind alle Polen. Aber auch die 53-Jährige ist in Polen geboren. Die Männer sind 27, 35, 40 und 42 Jahre alt. Drei wohnen in Krefeld, einer in Solingen. Derzeit befinden sie sich in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwältin trägt vor: Im Oktober 2016 hätten die Angeklagten den Rentner Hans Werner L. in seiner Wohnung überfallen. Johann S. habe sich als Lieferant ausgegeben, woraufhin das spätere Opfer die Wohnungstür geöffnet habe. Dann seien Jerzy S., Przemyslaw F. und Mariusz F. nachgeströmt und hätten den Wohnungsbesitzer überwältigt.

Sie hätten ihn an Füßen, Oberschenkel und Handgelenken gefesselt, sodass er sich nicht rühren konnte. In seine Mundhöhle stopften sie ein Tuch. Kopf und Gesicht seien mit Klebeband vollständig umwickelt worden. Lediglich die Nasenöffnung blieb frei. Zu wenig, um frei atmen zu können. Allein schon aufgrund seines hohen Alters sei den Angeklagten bewusst gewesen, dass das Opfer sterben konnte, sagt die Staatsanwältin. Die Täter verbrachten den Gefesselten ins Badezimmer, wo er dann erstickte.


Iwona G. sei die Aufgabe zugefallen, die Wertgegenstände in der Wohnung zu sichten. Ihre Beute hätten die Angeklagten in ein Auto gebracht, womit sie dann abgefahren wären.


Zur Beute zählten u.a. ein siebenarmiger Kerzenständer, ein Teller aus napoleonischer Zeit, ein Weihwasserkessel und eine Buchausgabe mit Schillers gesammelten Werken.


Den Angeklagten Jerzy und Johann S. legt die Staatsanwältin obendrein einen Wohnungseinbruch im im September 2016 zur Last. Sie hätten das Fenster eines Einfamilienhauses, das auf Kipp stand, aufgehebelt und Schmuck und Uhren im Wert von 20.000 Euro gestohlen. Johann S. habe bei der Hausbesitzerin im Garten gearbeitet und gewusst, wann diese das Haus verlassen hat.


Während der Verhandlung blicken die Männer teils erwartungsvoll, teils ängstlich. Sie tragen T-Shirts und kurz geschnittene Haare. Zwei benötigen einen Dolmetscher. Die Frau spricht zwischendurch angeregt mit Jerzy S., der auf Luke neben ihr sitzt. Sie schaut missmutig.


Da sich niemand zur Tat äußern will, schließt die Vorsitzende Richterin den ersten Verhandlungstag bereits nach einer halben Stunde. Denn die erste Sitzung war den Einlassungen der Angeklagten vorbehalten.


In der nächsten Sitzung am 27. Juli soll der Tathergang beschrieben werden. Das Gericht rechnet mit Folgeterminen bis in den Oktober hinein. Wegen des großen Aufwandes, der durch fünf Angeklagte bedingt ist, erhalten die Beschuldigten jeweils zwei Pflichtverteidiger.