1. Krefeld

Aktuelles Corona-Update für Krefeld

Das Corona-Update für Krefeld : Ordnungsdienst beendet Party

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist analog zum Bundestrend auch in Krefeld weiter rückläufig. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt den Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen am Freitag (Stand: 0 Uhr) mit 122,2 an, nachdem er am Mittwoch bei 151,7 und am Donnerstag bei 146,4 gelegen hatte.

11.074 Corona-Infektionen sind bisher in Krefeld registriert worden, 17 Fälle kommen mit der Meldung vom Freitag hinzu, 60 waren es am Donnerstag.

Als aktuell infiziert gelten 537 Personen (Donnerstag: 549, Mittwoch: 528).

Genesen sind inzwischen 10.370 Personen, 29 neu Genesene sind es mit der Freitagsmeldung, 39 waren es am Donnerstag.

167 Personen sind in Krefeld bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben. Neue Todesfälle hat es seit Mittwoch nicht gegeben.

Im Krankenhaus liegen nach einer Corona-Infektion aktuell 35 Personen aus Krefeld. Zehn dieser Patienten liegen auf der Intensivstation, acht von ihnen werden beatmet.

In Quarantäne haben sich inzwischen – freiwillig oder behördlich angeordnet – 32.004 Personen begeben.

Bisher wurden 51.134 Erstabstriche vorgenommen, 237 davon sind offen.

Der Krisenstab der Stadtverwaltung hat auch am Freitag getagt und die neue Entwicklung bewertet. Dort ist entschieden worden, die Regelungen zur Maskenpflicht in der Innenstadt und in den entsprechenden Parkanlagen zu verlängern.

Die Regelungen werden in einem Sonderamtsblatt festgehalten.

Was gilt wann in Corona-Zeiten, welcher Inzidenzwert muss für welche Lockerungsschritte erreicht sein? Über alle Regelungen für die Kommunen informiert das Land Nordrhein-Westfalen auf seiner Website https://www.land.nrw/corona in Schaugrafiken.

Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei haben auch in den vergangenen beiden Nächten die Einhaltung der Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr kontrolliert.

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sind in diesem Zeitraum 140 Personen im öffentlichen Raum angetroffen worden. In 55 Fällen wurden Bußgelder in Höhe von jeweils 250 Euro verhängt, weil die Personen keine gewichtigen Gründe vortragen konnten, die zum Ausgang berechtigen. In weiteren Fällen wurden Ermahnungen ausgesprochen.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden 108 Personen im öffentlichen Raum angetroffen. In 24 Fällen konnten die Personen keine gewichtigen Gründe vortragen, gegen sie musste ebenfalls ein Bußgeld verhängt werden.

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Der Kommunale Ordnungsdienst kontrollierte außerdem die Einhaltung der Quarantänepflicht und suchte am Mittwoch und Donnerstag in diesem Zusammenhang insgesamt 38 Personen auf. Zwei Personen konnten nicht angetroffen werden. Gegen sie wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der KOD kontrollierte zudem, ob die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. In diesem Zusammenhang kam es in der Nacht zu Donnerstag zu mehreren Einsätzen.

Im Stadtwald wurde am späten Abend eine Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen angetroffen, die Bier konsumierten. Beim Anblick der Dienstkräfte flüchteten die Personen per Fahrrad. Drei Personen konnten letztlich gestellt werden. Wegen des Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen erwartet diese ein Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro.

In einem Gartengelände an der Engerstraße kam es ebenfalls zu einem Einsatz. Dort wurde in der Nacht eine Party mit mehreren Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 19 Jahre festgestellt.

Ein Großteil der Feiernden flüchtete, als die KOD-Dienstkräfte ankamen. Ein Gast teilte mit, dass sich zwölf Personen dort aufgehalten haben. Gegen vier Personen, deren Personalien festgestellt werden konnten, wird nunmehr ein Bußgeldverfahren wegen Teilnahme an einer Party (dreimal 250 Euro Bußgeld) bzw. Veranstaltung einer Party (einmal 500 Euro) erhoben. Da auf der Party auch hochprozentiger Alkohol konsumiert wurde, wurde das Jugendamt verständigt.

Auf Feiernde traf der KOD auch in einer Lokalität an der Breite Straße. Zehn Personen wurden dort in geselliger Runde angetroffen. Die Polizei wurde zur Unterstützung hinzugeholt. Der Gastgeber muss nun 500 Euro Bußgeld zahlen, seine Gäste jeweils 250 Euro.