1. Krefeld

Aktuelle Beschlüsse der GroKo zur Immobiliensituation

Aktuelle Beschlüsse der GroKo zur Immobiliensituation

SPD und CDU/CSU haben langwierige Verhandlungen geführt, um einen Entwurf für den Koalitionsvertrag 2018 zu schaffen. Dieser beinhaltet unter anderem zahlreiche Maßnahmen rund ums Wohnen.

Dem Dokument ist zu entnehmen, dass die GroKo in den nächsten vier Jahren rund vier Milliarden Euro investieren möchte, um den Immobilienmarkt zu entspannen. Das selbsternannte Ziel: In ländlichen und urbanen Regionen sollen deutschlandweit gleichwertige Verhältnisse erschaffen werden. Deshalb möchte die Regierung ungefähr 1,5 Millionen Wohnimmobilien frei finanziert oder öffentlich gefördert errichten lassen. Zudem ist in diesem Jahr ein Wohngipfel für Kommunen, Länder und andere Einrichtungen geplant, um das Gesetzespaket "Wohnoffensive" zu konzipieren.

Bislang dürfen Vermieter in Gebieten mit gültiger Mietpreisbremse die Miethöhe im Falle einer Neuvermietung höchstens um zehn Prozent der ortsüblichen Miete überschreiten. Bis Jahresende soll nun die Wirksamkeit dieser Regelung überprüft werden. Zudem sollen Vermieter zusätzlich verpflichtet werden, den Mietbetrag des Vormieters offenzulegen.

Darüber hinaus planen die Koalitionspartner den qualifizierten Mietspiegel zu standardisieren und dessen Bindungszeitraum auf drei Jahre auszuweiten. Der Mietspiegel ist die Basis für die Mietpreisbremse, doch aktuell steht er in Kritik. Immobilienspezialisten bemängeln, dass sich die Erhebungsmethoden zur Ermittlung des Mietspiegels häufig nicht an den aktuellen wissenschaftlichen Methoden orientieren und dass die gesetzlichen Grundlagen zur Mietspiegelerstellung undurchsichtig seien.

Das Problem der Luxussanierungen möchte die GroKo ebenfalls lösen. So soll die zulässige Modernisierungsumlage in einem Gebiet mit gültiger Kappungsgrenze auf acht Prozent reduziert werden. Aktuell darf ein Vermieter noch elf Prozent aller Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Die neue Regelung ist auf maximal fünf Jahre beschränkt, um deren Effekt zu erproben.

Eine weitere Maßnahme der GroKo sieht vor, dass Mieten nach einer Modernisierung in einem Zeitraum von sechs Jahren um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben werden dürfen.

Neben Mietern dürfen auch Käufer und Bauherren auf die Unterstützung der GroKo hoffen. Ein großes Thema ist das Baukindergeld, das Familien unterstützen soll, die erstmals Immobilieneigentum erwerben. Der Staat sichert Familien mit einem versteuerbaren Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro ein sogenanntes Baukindergeld zu, das über zehn Jahre hinweg in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr und Kind ausgezahlt wird. Hierbei gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind. Dementsprechend hätte eine Familie mit einem Kind Anspruch auf das Baukindergeld, wenn sie ein Bruttoeinkommen von bis zu rund 100.000 Euro pro Jahr aufweist.

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Zusätzlich plant die GroKo für Familien, die zum ersten Mal ein Wohngrundstück kaufen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer. Darüber hinaus soll das Wohneigentumsrecht dahingehend abgeändert werden, dass für Wohnungseigentümergemeinschaften Beschlüsse zu baulichen Maßnahmen maßgeblich erleichtert werden.

Weiterhin ist von einem Bürgschaftsprogramm der KfW-Bank die Rede, über das Anteile der Baukosten oder des Kaufpreises von selbstgenutztem Eigentum abgesichert werden soll. Diese über 20 Jahre hinweg geltende Bürgschaft verringert den Eigenkapitalanteil zukünftiger Bauherren.

Ein großes Ziel der Großen Koalition ist die Erschaffung von Wohnraum. Um dies in die Tat umzusetzen, plant sie mehrere Änderungen:

  1. Wohnbauland darf in Zukunft auch aus landwirtschaftlich genutzten Flächen gewonnen werden. Um dies voranzutreiben, möchte die GroKo eine Verbesserung von steuerlich wirksamen Reinvestitionsoptionen in den Mietwohnungsbau herbeiführen.
  2. Die GroKo plant eine sogenannte Grundsteuer C. Diese soll Gemeinden und Städten ermöglichen, Grundstücke einfacher für Wohnzwecke zugänglich zu machen. Die Maßnahme ist eng mit einer Verbesserung des Bauplanungsrechts verbunden, das sich vermutlich auf immisionsschutzrechtliche Vorschriften beziehen wird. Eine mögliche Auswirkung dieser Regelung könnte die Zulassung von Nutzungsmischungen für Gewerbe- und Wohngebiete sein.
  3. Auch durch den sozialen Wohnungsbau soll mehr Wohnraum entstehen. Die GroKo möchte hierfür ein Minimum von zwei Milliarden Euro investieren.
  4. Zudem soll der freifinanzierte Wohnungsneubau steuerlich begünstigt werden. Bis Ende 2021 möchte der Staat hierfür eine befristete Sonderabschreibung einführen, die fünf Prozent pro Jahr beträgt. Diese läuft vier Jahre lang zusätzlich zur linearen Abschreibung.

Da die Baubranche einen großen Anteil der Arbeitgeber in Deutschland ausmacht, möchte die Regierung die Konkurrenzfähigkeit des Bausektors international festigen. Deshalb ist ein neuer Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz in Planung, das wesentlich vereinfacht werden soll. Der Staat möchte hierfür die Vorschriften des Energieeinspargesetzes, der EnEV und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes miteinander vereinen.

Eines ist klar: Es kommt viel Arbeit auf die neue Regierung zu. Nun bleibt abzuwarten, ob die GroKo die geplanten Maßnahmen tatsächlich umsetzen wird.