1. Krefeld

Kein Weihnachtsmarkt in St. Tönis: Adventszauber fällt aus - Werbering ist fassungslos

Kein Weihnachtsmarkt in St. Tönis : Adventszauber fällt aus - Werbering ist fassungslos

Weder das traditionelle Vorglühen am Freitagabend, 7. Dezember, noch der Markt am kommenden Wochenende, 8. und 9. Dezember, werden stattfinden. Die Gründe der Stadt sind vielschichtig, der Werbering ist fassunglos.

Für beide Seiten ist es keine zufriedenstellende Situation.

Die Stadt Tönisvorst konnte dem Werbering laut eigenen Angaben nur eine Genehmigung für die Durchführung des "Vorglühens” für Freitag, 7. Dezember, erteilen. Und hätte grundsätzlich für den "Adventszauber” — sprich Weihnachtsmarkt - am Sonntag, 9. Dezember, erteilen können — so denn eine Einzelgenehmigung für den Sonntag gewünscht worden wäre. Für den "Adventszauber" am Samstag, 8. Dezember, konnte die Stadt keine Erlaubnis zur Sondernutzung geben.

"Zu guter Letzt gestorben ist das Ganze mangels rechtzeitig beauftragtem Sanitätsdienst. Hätte beispielsweise der Werbering dem DRK — so wie der Werbering es selber im Rahmenvertrag in 2017 unterzeichnet hat —acht Wochen vorher das "Go", sprich die konkrete Beauftragung gegeben, hätte der Weihnachtsmarkt an allen drei Tagen stattfinden können. Denn alle anderen für die Sicherheit notwendigen Voraussetzungen hat die Ordnungsbehörde — inklusive der Erstellung von Antrags- und Planunterlagen - übernommen”, so Bürgermeister Thomas Goßen, der ebenfalls Vorsitzender des DRK Kreisverbandes Viersen e.V. ist.

Stefan Robben, 1. Vorsitzender des Werbering St. Tönis, ist fassungslos und sagt: "Das ist eine Katastrophe für alle Beteiligten und für den ortsansässigen Einzelhandel. Vor allem gerade auch jetzt inmitten des Weihnachtsgeschäftes, der umsatzstärksten Zeit des Einzelhandels. Der Werbering bemüht sich das ganze Jahr über St. Tönis mit Festen, Veranstaltungen und Aktionen lebendig zu halten und dann erfolgt solch eine, Schlappe von Seiten der Stadt. Es ist schlicht unfassbar…nicht zu glauben. "

Auch Ulrich Peeren, Kassenwart des Werberings, ist zutiefst enttäuscht darüber, dass nicht doch noch kurzfristig eine Lösung gefunden werden konnte und man nun zur Absage gezwungen werde. Etliche Treffen der Werberingvorstände mit den Verantwortlichen der Stadt gingen voraus. Der Werbering hoffte erfolglos auf Einigung. Peeren informierte gestern umgehend die Werberingmitglieder per Mail.

Darin erläutert er Details: "Das Deutsche Rote Kreuz hat mit dem Werbering einen Rahmenvertrag für alle Veranstaltungen. Aufgrund fehlenden Personals sagte das DRK bereits am 7. November seine Teilnahme für den Adventszauber ab. Zwölf Sanitäter waren gefordert, die unter anderem Qualifikationen und Fortbildungskurse vorlegen müssen. Außerdem müssen die Krankenwagen Typ B sein und die sogenannte DIN 1789 erfüllen. Diese Anforderungen werden strengstens kontrolliert. Der von uns, dem Werbering St. Tönis, akquirierte Ersatzdienst war der Stadt nicht gut und ausreichend genug."

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Peeren findet das alles sehr schade und kündigt eine erste Konsequenz an: "Die Weihnachtsbeleuchtung wird ab sofort abgeschaltet. In St. Tönis gehen nun die Lampen aus."

Die Stadtverwaltung bedauere die Entscheidung ebenfalls, stellt den Prozess, der zur Absage führte aber etwas detaillierter dar.

Nachdem die Ordnungsbehörden nichts vom Werbering gehört hatten, ist die Stadt zwecks Hilfestellung Ende Oktober aktiv auf den Werbering zugegangen. So traf man sich schließlich am 7. November. Die Stadt machte noch einmal deutlich, was sie für eine Genehmigung braucht: Erstens einen vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen mit überprüfbaren Angaben — unter anderem zur erwarteten Anzahl der Besucher oder dem Sanitätsdienst.

Zweitens einen Lageplan: Unter anderem mit den exakten Standorten der einzelnen Stände einschließlich Aufstellfläche mit Länge und Breite. Dabei einzuhalten: Drei Meter für Flucht- und Rettungswege sowie das Freihalten der Feuerwehrbewegungsfläche. Drittens: Verbindliche Datengrundlagen gemäß Mustervorlage für ein Sicherheitskonzept. Das alles bis Freitag, 16. November.

Am gleichen Tag gingen vom Werbering die beiden ausgefüllten Erhebungsbögen für das "Vorglühen” am Freitag und den "Adventszauber” am Samstag und Sonntag ein. Außer: Es fehlten Länge und Breite der Stände. Eingetragen waren nur die laufenden Meter der Stände, so dass keine Prüfung der Flucht- und Rettungswege möglich war.

Es folgte eine entsprechende Info an den Werbering, dass die Unterlagen für die Genehmigungsfähigkeit leider nicht ausreichten. Als Hilfestellung schickte die Stadt daraufhin dem Werbering maßstabsgetreue Pläne. Die erhielt die Stadt dann auch am nächsten Tag mit handschriftlichen Zeichnungen ohne Größenangaben zurück.

"Das ist der Grund, warum bereits im Leitfaden für Veranstaltungssicherheit, im Erhebungsbogen und auch mündlich Veranstalter immer wieder darauf hingewiesen werden, dass wir zur Prüfung der Flucht- und Rettungswege maßstabsgetreue Pläne benötigen. Was wir am Tag der Veranstaltung abschließend auch noch einmal vor Ort prüfen”, erläutert Bürgermeister Goßen als Fachbereichsleiter für Sicherheit und Ordnung den Hintergrund.

Weil die Unterlagen unvollständig waren und auch keine Auftragsbestätigung für einen Sanitätsdienst beigefügt war, hat die Stadt dem Werbering dann am 21. November die Anhörung zur beabsichtigten Versagung überreicht mit Frist bis zum 26. November. Daraufhin bekam die Stadt Pläne, in denen die Größe einiger Stände eingezeichnet war — allerdings nur von den Ständen, die Gasflaschen verwenden wollten. Die Angaben für alle anderen Stände fehlten. Daraufhin hat die selber die Eintragung der Stände nach Abfrage der Größen vorgenommen.

Was dann weiterhin fehlte, waren verbindliche Datengrundlagen gemäß Mustervorlage für ein Sicherheitskonzept und ein Sanitätsdienst. Hier konnte der Werbering dann am 30. November der Stadt mitteilen, dass zwei private Sanitätsdienstleister beauftragt seien. Weil die Stadt für eine Genehmigung entsprechende Nachweise zu der Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Kräfte des Sanitätsdienstleisters benötigt — entsprechend dem, was der Werbering selber im Rahmenvertrag mit dem DRK unterzeichnet hatte.

Mittlerweise hatte die Stadt dem Werbering eine weitere Frist setzen müssen, dass alle Unterlagen bis zum 3. Dezember, 15 Uhr, vorliegen müssten. "Der Hintergrund ist ganz einfach. Es sind Verkehrsregelungen zu treffen, die der Öffentlichkeit verlässlich bekannt gemacht werden müssen. Das betrifft die SWK mit ihren Bussen, die Benachrichtigung der Kreisleitstelle inklusive Feuerwehr, unseren Bauhof für die Aufstellung von Schildern für die Verkehrsregelung und unsere Beauftragung einer Firma für den Einfahrschutz, denen wir nicht ohne Weiteres kurzfristig ohne Folgekosten die Beauftragung entziehen können", so Bürgermeister Goßen.

Parallel fragte die Stadt noch einmal beim DRK Kreisverband nach, ob in anderen Ortsverbänden im Kreis Viersen noch Kräfte gegebenenfalls zur Verfügung stünden.

Die Stadt erhielt dann Unterlagen, in denen die besprochenen Angaben fehlten. Wie zum Beispiel zur Ausstattung und Zulassung des genannten Fahrzeuges als Notfall-Krankentransportwagen oder die Nachweise über die Qualifikation der eingesetzten Kräfte. Weiterhin fehlten verbindliche Datengrundlagen gemäß Mustervorlage für ein Sicherheitskonzept.

"Die Frist für Montag, 3. Dezember, 15 Uhr war verstrichen. Die Abteilung Sicherheit und Ordnung hat im Austausch mit dem Werbering die Frist insgesamt viermal verschoben und bis 23 Uhr nachts abgewartet. Und dann noch einmal erneut bis heute Mittag gewartet. Es geht jetzt nicht mehr anders. Wir können keine Genehmigung mehr für den "Adventszauber" erteilen. Ich würde mir ein anderes Ergebnis wünschen, und wir haben wahrlich alle nach Kräften versucht, diese Veranstaltung zu retten. Vielleicht ist es ja künftig möglich — wie andere Vereine es seit Jahren erfolgreich und in guter Zusammenarbeit tun — früher mit den Planungen zu beginnen”, so Bürgermeister Thomas Goßen abschließend.