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Corona in Krefeld: Ab sofort keine mündlichen Verwarnungen mehr

Corona in Krefeld : Ab sofort keine mündlichen Verwarnungen mehr

Zum Ende der Woche hat Krefeld erneut eine leichte Steigerung der Corona-Fallzahlen zu verzeichnen. Vier weitere positive Tests erhöhen die Gesamtzahl auf 768 Fälle. Davon sind 49 (Vortag 51) aktuell infiziert, 695 (689) gelten als genesen.

Insgesamt ist damit die Zahl der aktuell Infizierten im Vergleich zum Vortag um zwei zurückgegangen. Eine erkrankte Person wird weiterhin im Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt. In der kompletten Woche lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bei neun, jeweils gerechnet auf die vergangenen sieben Tage. Das spricht für ein derzeit stabiles Infektionsgeschehen in Krefeld. Der Wert liegt auch deutlich unter dem NRW-weiten Durchschnitt von rund 14 Fällen pro 100.000 Einwohner. Die Zahl der Abstriche beträgt insgesamt 11.665, die Zahl der Quarantänen 2.527.

Ein Kind, das in der Kindertageseinrichtung (Kita) Wilhelmstraße betreut wird, ist positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das Gesundheitsamt hat daraufhin alle 93 Kinder und die Erzieherinnen vorsorglich als Kontaktpersonen eingestuft und in die häusliche Absonderung geschickt. Die Kita Wilhelmstraße bleibt deshalb bis auf weiteres (voraussichtlich zwei Wochen) geschlossen. Ein Screening aller Kinder und Erzieherinnen findet in den Räumen der Kita beziehungsweise im Diagnosezentrum statt. Betroffen ist zudem die Außenstelle der Kita in der Hafelstraße mit circa zehn Kindern unter drei Jahren. Alle Eltern wurden durch die Einrichtung informiert.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat nach dem Schulstart weiterhin verstärkt an Haltestellen die Einhaltung der sogenannten Maskenpflicht kontrolliert. An der Rheinstraße, am Hansa-Zentrum und an der Martinstraße wurden über den Tag insgesamt 22 Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Rückgang zum Vortag, als mehr als 4 00 Menschen durch den KOD ermahnt wurden, erklärt sich durch den Aufwand des Bußgeldverfahrens. Dabei sind jeweils die Feststellung der Personalien, eine Anhörung und die genaue Dokumentation erforderlich. Außerdem tritt im Umfeld der Kontrolle der Effekt ein, dass Umstehende ihre Masken aufsetzen. Die Stadt Krefeld hat alle Schulen per E-Mail nochmals auf die Rechtslage hingewiesen und darum gebeten, die Schülerschaft für das Thema zu sensibilisieren. Da ein Verstoß gegen die Maskenpflicht laut Landesregelung nun als Ordnungswidrigkeit gilt, die zwingend mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet werden muss, fällt für die Ordnungskräfte die Option weg, zunächst nur mündlich zu verwarnen