1. Krefeld

Zahnersatz — die Kosten im Blick

Zahnersatz — die Kosten im Blick : Das Bonusheft — so können Sie sparen

Die regelmäßige, jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt lohnt sich. Nicht nur die Mundgesundheit profitiert, sondern im Fall von Zahnersatz auch der Geldbeutel.

Jeder gesetzlich versicherte Patient erhält von seiner Krankenkasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz, wenn regelmäßige jährliche Vorsorgeuntersuchungen im sogenannten Bonusheft vermerkt sind.
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt ein Bonusheft ausstellen und die regelmäßigen jährlichen Vorsorgeuntersuchungen hier eintragen. Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss der Krankenkassen um 20 Prozent. Hat der Patient über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, erhöht sich der Festzuschuss um insgesamt 30 Prozent.
Als Beispiel in Zahlen: Aus einem Zuschuss von 600 Eruo werden dann 720 Euro oder sogar 780 Euro.

Gut zu wissen
Das Bonusheft kann auch nachträglich ausgestellt werden. Jeder Zahnarzt bewahrt Befunde und die Dokumentation der Behandlungen über mindestens zehn Jahre auf. Auch wenn das Bonusheft einmal verloren geht, kann der Zahnarzt anhand seiner Unterlagen ein neues Heft mit den entsprechenden Nachweisen ausfüllen.

Kurz erklärt
Gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten bei einem Befund einen festen Zuschuss im Rahmen einer notwendigen Zahnersatzversorgung. Zu diesem Zweck haben Krankenkassen und Zahnärzte über 40 Befunde definiert. Passend zu den Befunden gibt es medizinisch zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgungen. Entscheidet sich der Patient für diese zahnmedizinisch ausreichenden Lösungen bekommt, er einen Zuschuss von der Krankenkasse, der in der Regel mindestens 50 Prozent der Kosten deckt. Die Krankenkasse zahlt den Zuschuss aber auch, wenn der Patient eine höherwertige Lösung wünscht. So können Patienten sich für andere Materialien aber auch für höherwertige Zahnersatzlösungen wie z. B. Implantatversorgungen entscheiden, müssen aber dann einen höheren Eigenanteil zahlen.
Finanziell schlecht gestellte Personen — sogenannte Härtefälle — erhalten den doppelten Festzuschuss. Somit ist für diese Personengruppe eine Regelversorgung zuzahlungsfrei. Die Krankenkassen prüfen, wer einen Anspruch hierauf hat.(proDente e.V.)