1. Krefeld

Grillen - was ist wo erlaubt?

Grillen - was ist wo erlaubt?

Auf dem Balkon, im Garten oder im Park — grillen macht Spaß und gehört zum Sommer dazu.

(tdx) Aber darf jederzeit und überall gegrillt werden? Die Experten von homesolute.com beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Grillen und erläutern, was Mieter und Eigentümer beim Grillen beachten sollten.

Grillen auf dem eigenen Grundstück

Als Grundstücks- oder Wohnungseigentümer steht dem Grillvergnügen nur wenig im Weg. Regelungen, die berücksichtigt werden müssen, beinhalten die sogenannten Landesimmisionsschutzgesetze. Diese regeln die Einwirkung von Störfaktoren auf Mensch und Umwelt. Fürs Grillen heißt das: Rauch und Lärm sollten in verträglichem Maß bleiben.

Fühlen sich umliegende Anwohner belästigt oder gar gefährdet, können auch für Eigentümer Bußgelder anfallen. Um eine Belästigung der Nachbarn zu vermeiden, kann ein Gas- oder Elektrogrill genutzt werden. Dieser entwickelt weniger Rauch und wird von Nachbarn als weniger störend empfunden als beispielsweise die rauchintensive Holzkohle.

Auch Eigentümer freistehender Einfamilienhäuser können Ärger bekommen, wenn sich Nachbarn wiederholt belästigt fühlen sollten. Allerdings tritt dieser Fall recht selten ein, da in der Regel ein größerer "Sicherheitsabstand" zum Grill besteht.

Wenn im Mietvertrag das Grillen nicht explizit verboten ist, dann dürfen auch Mieter grillen — egal ob im Garten oder auf dem Balkon. Im Jahr 2002 wurde Vermietern das Recht zugesprochen, eine entsprechende Klausel im Mietvertrag aufzunehmen (AZ: 10 S 438/01). Zudem gilt auch für Mieter: Nachbarn dürfen von beim Grillen entstehenden Lärm und Qualm nicht beeinträchtigt werden. Diesem Anspruch gerecht zu werden, ist im Mehrfamilienhaus deutlich schwieriger, denn meist liegen die Balkone der Parteien unmittelbar neben- oder übereinander. Die Alternativen Gas- und Elektrogrill stellen auch für Mieter eine adäquate Lösung dar. Wer auf das Grillen mit Holzkohle besteht, sollte besser vorher Rücksprache mit den Nachbarn halten und im Zweifel auf einen Park ausweichen.

Grillen auf ausgewiesenen Grillplätzen

Die gesetzliche Lage zum Grillen im öffentlichen Raum unterscheidet sich je nach Stadt und Gemeinde.

Generell gilt:

Man darf dort grillen, wo es Hinweisschilder explizit erlauben, also auf ausgewiesenen Grillplätzen.

  • Neu im öffentlichen Angebot des Stadtsportbundes:
    Projekt „Wir bewegen Krefeld“ : Kostenlose Sportangebote für alle
  • Künstler Oliver Schäfer mit dem Bild
    Gemälde starker Frauen im Botanischen Garten : Meryl Streep und ihre Schwestern
  • Bürgermeister Christoph Fleischhauer und Umweltplanerin Anika
    Wettbewerb der Stadt Moers : Preise für die grünsten Gärten

Sicherheit beim Grillen

Während beim Grillen auf dem Balkon Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden sollte, steht beim Grillen im öffentlichen Raum die Natur im Mittelpunkt: In der Regel muss die Grillstelle mindestens 100 Meter von der Baumgrenze entfernt sein, um die Brandgefahr so gering wie möglich zu halten.

Zum Anfeuern eignen sich ausschließlich sichere und geprüfte Grillanzünder

(StadtSpiegel)