1. Krefeld

Großbritannien: EU-Unfallbericht weiterhin mitnehmen

Großbritannien: : EU-Unfallbericht weiterhin mitnehmen

Keine aktuellen Auswirkungen des Brexit auf die Unfallerfassung im Vereinigten Königreich. Gleiches gilt für Unfälle mit GB-Kennzeichen in Deutschland.

Deutsche Autofahrer, die in Großbritannien unterwegs sind oder kurz vor dem Start in den Urlaub ins Vereinigte Königreich stehen, sollten weiterhin den EU-Unfallbericht mit sich führen. "Die Brexit-Entscheidung ändert nichts daran, dass der EU-Unfallbericht bei einem Verkehrsunfall die beste, präziseste und gleichzeitig einfachste Möglichkeit ist, den Schaden zu erfassen. Britische wie deutsche Versicherungen akzeptieren die Erfassungsbögen nach wie vor bei der Schadensabwicklung", erklärte heute Birgit Luge-Ehrhardt, Sprecherin der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL), die in Hamburg die Notrufzentrale und den Zentralruf der Autoversicherer betreut.

Es bestehe derzeit überhaupt kein Anlass, den EU-Unfallbericht bei einem eventuellen Unfall auf den britischen Inseln nicht zu benutzen. Gleichzeitig wies Luge-Ehrhardt darauf hin, dass auch bei Unfällen mit in Großbritannien zugelassenen Fahrzeugen auf deutschen Straßen die Unfallerfassung mit dem einheitlichen EU-Berichtsbogen das Mittel der Wahl sei.

"Zusätzlich", erläuterte Luge-Ehrhardt, "ist die Mitnahme der Grünen Karte gerade wegen möglicher Verunsicherungen der Autofahrer in diesen Wochen sinnvoll. Jeder Autofahrer erhält die Grüne Karte von seiner Versicherung."

Ebenfalls unberührt von den aktuell diskutierten Brexit-Debatten, so die Sprecherin der GDV DL abschließend, ist die Tätigkeit der so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Diese Ansprechpartner der britischen Versicherungen in Deutschland werden weiterhin vom Zentralruf der Autoversicherer (innerhalb Deutschlands gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 250 260 0 oder unter mobile.zentralruf.de) für die betroffenen deutsche Autofahrer ermittelt.

Die wichtigsten Tipps rund um Autounfälle im Ausland:
• Der Europäischer Unfallbericht erleichtert die Unfall-Protokollierung: Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz-Versicherung bestellbar.
• Erläuterungen und fremdsprachige Ausfüllhilfen zum Europäischen Unfallbericht: Unter der Adresse https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht/ kann der Europäische Unfallbericht mit einer erläuternden Broschüre angefordert werden. Die Broschüre enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.
• Zentralruf hilft auch im Ausland: Der Zentralruf der Autoversicherer hilft nicht nur in Deutschland unter der Telefon-Nummer 0800 250 260 0, sondern auch bei Unfällen im europäischen Ausland schnell und zuverlässig weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Die Online-Auskunft https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/online-auskunft/ des Zentralrufs der Autoversicherer kann auch bei Unfällen im Ausland genutzt werden.
• Zentralruf ermittelt Schadenregulierungsbeauftragte für ausländische Versicherungen: In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland ist das der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg: er benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Dieser Service erfolgt nicht nur für Länder der EU, auch die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) —Island, Lichtenstein und Norwegen — sind dabei eingeschlossen. Zu erreichen ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 250 260 0 oder unter mobile.zentralruf.de.
• Grüne Karte ist nach wie vor sinnvoll: Sie ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Autoversicherung.