1. Krefeld

Einebnung oder neues Nutzungsrecht: Einsatz für bedrohtes Ehrengrab

Einebnung oder neues Nutzungsrecht : Einsatz für bedrohtes Ehrengrab

Droht einem Krefelder Ehrengrab die Einebnung? Der Hülser Bezirksvorsteher Hans Butzen hat sich eingeschaltet und ist zuversichtlich, dass der Fall ein gutes Ende nimmt.

Bei der Lektüre des Amtsblattes Nr. 10 glaubte Hans Butzen seinen Augen nicht zu trauen:


Unter der Rubrik "Einebnungsandrohung" von Gräbern, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist, fand der Bezirksvorsteher von Hüls auch die letzte Ruhestätte von Franz Kleinheyer aufgeführt.


"Seine Grabstätte ist eines von zwei Ehrengräbern auf dem Hülser Friedhof", begründet der SPD-Politiker seine Empörung. Denn Franz Kleinheyer hat sich um den Wiederaufbau von Hüls nach dem Zweiten Weltkrieg große Verdienste erworben. Das 1954 verstorbene ehemalige Ratsmitglied der Gemeinde Hüls hatte nach dem Krieg die Baugemeinschaft Neuland gegründet und damit wesentlich zum Siedlungsbau in Hüls beigetragen. Insbesondere setzte er sich für die Wohnungsbauten am Hagelkreuz ein.


Deshalb widmete die Gemeinde ihm zur Erinnerung eine Straße in Hüls (sie mündet an den Parkplatz des Friedhofes) und eben das Ehrengrab.


Nach Lektüre des Amtsblattes schrieb Butzen an die Stadtverwaltung und geißelte die Einebnungsdrohung als "kapitalen Irrtum". Butzen weiter: "Ich gehe davon aus, dass Sie dafür Sorge tragen, dass das Ehrengrab erhalten bleibt".


Danach sieht es jetzt aus. Mündlich ist der Erhalt dem Bezirksvorsteher bereits zugesichert worden.


In einer schriftlichen Stellungnahme präzisiert die Stadt: "Es wird in Abstimmung mit der Abteilung `Rat und Ehrenamt´ geklärt, ob die Stadt Krefeld in das Nutzungsrecht für das Grab eintritt."


Dies sei neben der Rechtslage auch ein Grund gewesen, warum das Grab im Amtsblatt aufgeführt wurde. Das Nutzungsrecht des Grabes liegt nämlich derzeit noch in privater Hand, also bei möglichen Angehörigen. Es läuft aber in Kürze aus. Deshalb sucht die Stadt nach etwaigen Angehörigen, die sich bisher aber nicht gemeldet haben.


Erst wenn es keinen privaten Nutzungsberechtigten mehr gibt, kann die Stadt die Frage klären, ob sie selbst für das Grab die Verantwortung übernimmt.


Auf ihrer Homepage (www.krefeld.de) jedenfalls würdigt die Stadt Franz Kleinheyer ausführlich. Unter der Rubrik "Ehrengräber" ist die Ruhestätte abgelichtet und mit einer Auflistung der Verdienste des Verstorbenen versehen.